Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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bei  Tage:  bei  Dunkelheit:
Signal  7:  Der  Rechhtsseitiger  Telegraphenarm  Rothes  Licht  der  Signal-Zug
  soll  halten  wagerecht  gestellt.  laterne  des  Telegraphenmastes.

(Haltsignah).

Die  optischen  Signale  am  Blockstationstelegraphen,  welche  in  der  Ruhestellung
„Halt“  zeigen  müssen,  sind  wie  folgt  zu  geben:

8.  Freie  Fahrt.  Rechtsseitiger  Telegraphenarm  Weißes  Licht  der  Signal--
  schräg  nach  oben  gerichtet  (unter  laterne.
·  einem  Winkel  von  etwa  450).
9.  Halt.  Recchtsseitiger  Telegraphenarmm  Rothes  Licht  der  Signalwagerecht.
  laterne.

II.  Signale  auf  und  vor  den  Bahnhöfen.
a)  Die  akustischen  Signale  mit  der  Stationsglocke.
10.  Die  Abfahrt  des  Zuges  naht,  eventuell  Kurzes  Läuten  und  ein  deutlich  markirter

auch  Erlaubniß  zum  Einsteigen.  Schlag.
11.  Einsteigen.  Zwei  markirte  Schläge.
12.  Abfahrt.  Drei  markirte  Schläge.
5)  Die  optischen  Signale  am  Bahnhofs-Abschlußtelegraphen.  sind  folgende:
bei  Tage:  bei,  Dunkelheit:
13.  Einfahrt  ist  ge.  Der  Telegraphenarm  muß  Die  Signallaterne  am  Telesperrt.
  nach  rechts  wagerecht  gestellt  graphenmaste  zeigt  nach  Außen
sein.  rothes  Licht  und  nach  Innen
(dem  Bahnhof  zugekehrt)  grünes
Licht.

14.  Einfahrt  ist  frei.  Der  Telegraphenarm  muß  Die  Signallaterne  am  Teleschräg
  rechts  nach  oben  gerichtet  graphenmaste  zeigt  nach  Außen
sein  (unter  einem  Winkel  von  grünes  Licht  und  nach  Innen
etwa  45).  (dem  Bahnhof  zugekehrt)  weißes

Licht.