Metadata: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

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bringen, war wohl ein Opfer wert...“ (LEHMANN a. a. O. 8. 571). 
Kein Wunder, dass der Chef unablässig zur Eile mahnte, dass 
man in der abschliessenden Sitzung der Generalkonferenz vom 
19. Oktober 1808 über einzelne Differenzpunkte durch Kompro- 
misse schnell hinwegzukommen suchte, und dass man namentlich 
das weitschichtige Problem des Verhältnisses von Schule und 
Kirche durch jene dilatorische Klausel hier um so lieber aus+ 
schaltete, weil der eigentliche Gegenstand des Gesetzes, die Be- 
freiung städtischer Selbstverwaltung von staatlicher Bevormun- 
dung, davon in keiner Weise berührt werden sollte. Und trotz 
aller schweren Schädigungen, die sich aus jenem Vorbehalt in- 
folge von Missverständnis und Verdrehung für die kommunale 
Autonomie und ihr Schulwesen bis auf den heutigen Tag er- 
geben haben, muss der Freund der Selbstverwaltung jenen Aus-: 
weg immer noch als das kleinere Uebel hinnehmen, wenn nur 
um diesen Preis die St.O. noch unter STEINs eigenem Regiment 
zustande gebracht und vor dem Schicksal der Landgemeinde- 
Ordnung, des Schulgesetzes wie so vieler anderen Reformpläne 
bewahrt werden konnte. 
Zu den Stellen des Gesetzes, welche in der Schlusssitzung 
der Generalkonferenz durch Kompromisse zwischen den Ansich- 
ten des Provinzial- und des Generaldepartements unter der zum 
Abschluss drängenden Initiative StEins selbst ihre endgültige 
Fassung erhielten, gehört auch $ 189 St.O. Durch den Vergleich 
dieser endgültigen Fassung des -$ 189 mit der entsprechenden 
Stelle des WıLcKkensschen Entwurfs will TRAUTMANN schliesslich 
noch ein Argument zur Bestärkung seines aus der Entstehungs- 
geschichte der $$ 178 und 179 St.O. gezogenen Resultats er- 
bringen. Da wir aus dieser Entstehungsgeschichte das gerade 
entgegengesetzte Resultat gewonnen haben, würde sich vielleicht 
ein Eingehen auf diesen letzten Punkt erübrigen, dem doch wohl 
TRAUTMANN selbst höchstens die Bedeutung eines adminikulieren- 
den Moments beilegt, nicht aber die Tragkraft, nunmehr als 
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