Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(89 ) 
4. Enpangelischen Kindern sind besondere Schulentlassungszeugnisse nur auf aus- 
drückliches Verlangen ihrer Angehörigen auszustellen. 
Hiernach allenthalben haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, am 1 Gten März 1854. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
von Falkenstein. Heymann. 
□ 
Carl Friedrich Richter, 
  
geboren aum. 18 ist nach vollendeter Schulzeit und 
erlangter Reife am Sonntage .. ...18. in der Kirche 
zu LvLor versammelter Gemeinde feierlich confirmirt worden 
und hat bierauf n cilen ## zum ersten Male das Abendmahl des Herrn empfangen. 
Pfarrer. 
Denkspruch 
  
28) Verordnung, 
die Planlegung bei Grundstückenzusammenlegungen betreffend; 
vom 21 sten März 1854. 
Dee Gesetz über Zusammenlegung der Grundstücke vom 1 Aten Juni 1834 (Seite 
141 der Sammlung der Gesetze und Verordnungen vom Jahre 1834) stellt & 1 die 
Hauptbestimmung an die Spitze, daß durch die Zusammenlegung ein solcher Umtausch 
durch einander liegender, ländlicher, verschiedenen Besitzern gehöriger Grundstücke herbeizu- 
führen sei, durch welchen für jeden derselben eine möglichst nahe und zusammen- 
hängende, sowie überhaupt für die Bewirthschaftung günstige Lage seiner Be- 
sitzung bezweckt wird. Demgemäß bestimmt es § 13: 
daß bei der Zusammenlegung jeder Theilhaber 
à) statt des von ihm abzutretenden Landes Grund und Boden von demselben 
Ertrage, 
1854.— 
13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.