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Decret
wegen Concessionirung der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Bau
und Betriebe der Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn;
vom gdten Juni 1848.
Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden Körig
von Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, nachdem wegen Herstellung einer directen
Eisenbahnverbindung zwischen Berlin und Dresden mit der Königlich Preußischen Regier-
ung unter dem 6ten März dieses Jahres ein Staatsvertrag abgeschlossen worden ist, in
Folge dieses Vertrags, sowie auf Grund des Gesetzes vom 1 Oten August 1837 wegen
Abtretung des zu Erbauung innenbemerkter Eisenbahnen erforderlichen Grundeigenthums
& 1 unter 4, die Ausführung einer Eisenbahn, welche, unter der Benennung „Jüterbogk=
Riesaer Anschlußbahn“, einer Seits an die auf Königlich Preußischem Gebiete im Bau
begriffene Bahn von Jüterbogk über Premsendorf und Falkenberg nach der Stchsischen
Landesgrenze, an dem Punkte, wo letztere von der Bahn berührt wird, sich anschließen,
anderer Seits aber oberhalb Riesa bei dem Dorfe Röderau in die Leipzig-Dresdner Bahn
einmünden soll, genehmigt und zum Bau und Betriebe dieser Bahn die Berlin-An-
haltische Eisenbahngesellschaft, auf das durch die Direction derselben gestellte An-
suchen, mit Concession zu versehen beschlossen haben.
Zu dem Ende sind über die Art und Weise der Ausführung des Unternehmens und
dessen künftigen Betrieb, nicht minder über die Bedingungen, unter welchen es angemessen
erschienen ist, dem Staate die eigenthümliche Erwerbung desselben vorzubehalten, von
Unseren Ministerien des Innern und der Finanzen die erforderlichen näheren Bestimmun-
gen mit Rücksicht auf den Inhalt des obgedachten Staatsvertrags getroffen und, nach vor-
gängiger Verhandlung mit den Beauftragten der Berlin-Anhaltischen Eisenbahndirection,
in der Maaße festgestellt worden, wie die Anfuge unter O an die Hand giebt.
Indem Wir nun diese Bestimmungen ihrem gesammten Inhalte nach, in der Eigen- — ”“p
schaft als Concessionsbedingungen für die Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn, andurch
bestätigen, wollen Wir, daß denselben von Jedermann, den es angeht, insonderheit aber
von der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft und deren Vorständen und Verwaltungs-
behörden auf das genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung gegen-
wärtiges
Concessionsdeeret