Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(AIV ) 
  
F. 
Fabrikanten — welche Vereinbarung zwischen den Staaten des deutschen 
Zoll- und Handelsvereins und der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Re— 
gierung wegen gegenseitiger Behandlung derselben getroffen worden ist 
— — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegenseitiger 
Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten des 
vormaligen Steuervereins 
Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben zwi—- 
schen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Königreiche Bel— 
gien getroffenen Bestimmungen 
Farben, gifthaltige, — Verbot wider deren Verwendung zu Spielwaaren für 
Kinder 
Fleischer — welche ordentliche Gewerbesteuer selbige im Jahre 1854 r ent— 
richten haben . 
Forchheim — Bestätigung des Regulativs für die dasige Sparcasse 
Freiberg, Stadt, — Bestätigung des Regulativs für die Verwaltung der da— 
sigen Gnabengroschencasse 
— — Wiederbesetzung einer der im 9 63 der Verfassungsurkunde vom Aten 
September 1831 unter Nr. 16 bezeichneten, und zur Erledigung ge- 
kommenen Stellen in der ersten Kammer der Ständeversammlung durch 
selbige 
Friedrich August, König von Sachsen, das Ableben Er. Mahestat betr. 
— Anordnung der Landestrauer für denselben 
  
" G. 
Galvanismus — wer zu Veranstaltung von Kuren mittelst desselben befugt ist 
Gefäße, beim Verkaufe des ungelöschten Kalks zum Messen zu verwendende, — 
deren Beschaffenheit. 
Gefangene, auf dem Transporte in die Straf- und Correctionsanstalten be— 
findliche, — inwiefern selbigen der übermäßige Genuß von Speise und 
Trank, ingl. das Tabak= und Cigarrenrauchen untersagt ist 
Geistliche — in welcher Maaße selbige die Confirmationsscheine auszustellen 
habeen 
Gerichtsärzte — deren Prüfung wegen künftiger Ausübung der Staatsarz= 
  
neikunde als solthe 
Gerichtsbehörden, inländische, — inwiefern selbige über die n 
gewisser ausländischer Gerichtsbehörden wegen Auslieferung von Indi- 
viduen Bericht an das Justizministerium zu erstatten haben 
— — inwiefern sie zur Wiedereinziehung des verlegten Portos für un- 
frankirt eingehende Schreiben von Priraten mittelst Postoorschusses be- 
fugt sind 
Geringswalde, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung 
Gesandtschaften, Königliche, — inwiefern die don hierländischen Behörden, 
Corporationen, Vereinen und Privaten an selbige gestellten directen 
Anträge auf Verwendung und sonstige amtliche Einschreitung als un— 
zulässig erscheinen 
  
Tag. 
1853. 
28 Dec. 
1854. 
7 Jan. 
19 Jan. 
6 Juni 
2 Jan. 
13 Dec. 
24 Aug. 
15 Sept. 
10 Aug. 
10 Aug. 
11 März 
20 Juni 
4 Aug. 
4 Oct. 
16 März 
31 März 
18 Febr. 
1 Mai 
1853. 
30 Dec. 
11 Nov. 
l 
  
  
Seite. 
170 
155 
156 
98 fg. 
146 fg. 
158 
193 
88 fg. 
93 fg. 
69 
101 
23 fg. 
199 fg. 
  
  
  
  
Paragraph. 
1—5 
1—5 
1—5 
1—6 
1—4 
1—5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.