Gesch-und Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen,
Stes Stück vom Jahre 1854.
57) Verordnung
zu Bekanntmachung der mit der Fürstlich Reußischen, jüngerer Linie, Regierung
getroffenen Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Requisitionen in
Criminal= und Polizeistrassachen;
vom 10ten Juli 1854.
M der Fürstlich Reußischen, jüngerer Linie, Regierung ist in Verfolg der deshalb einge-
leiteten Verhandlungen eine Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Reguisstionen
in Criminal= und Poltzeistrafsachen nach Inhalt der nachstehenden Ministerialerklärung vom
Sten Juli 1854, welche gegen eine gleichlautende Erklärung des Fürstlich Reußischen
Ministeriums zu Gera vom 19teen Juni 1854 ausgewechselt worden ist, zum Abschlusse
gekommen, und wird solche mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs zur Nachacht-
ung hierdurch bekannt gemacht.
Dresden, den 1 Oten Juli 1854.
Ministerium der Justiz.
Dr. Zschinsky.
Lamm.
Ministerialerklärung,
die zwischen der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reußischen, jüngerer
Linie, Regierung wegen der in Criminal= und Polizeiuntersuchungen erwachsenden
Kosten abgeschlossene Convention betreffend.
Die Königlich Sächsische und die Fürstlich Reußische, der jüngeren Linie, Regierung sind
mit einander übereingekommen, den Art. 45 der unterm 1 2ten Juli 1845 abgeschlosse-
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