Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

    
Gesch-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
Stes Stück vom Jahre 1854. 
  
  
  
  
  
  
57) Verordnung 
zu Bekanntmachung der mit der Fürstlich Reußischen, jüngerer Linie, Regierung 
getroffenen Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Requisitionen in 
Criminal= und Polizeistrassachen; 
vom 10ten Juli 1854. 
M der Fürstlich Reußischen, jüngerer Linie, Regierung ist in Verfolg der deshalb einge- 
leiteten Verhandlungen eine Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Reguisstionen 
in Criminal= und Poltzeistrafsachen nach Inhalt der nachstehenden Ministerialerklärung vom 
Sten Juli 1854, welche gegen eine gleichlautende Erklärung des Fürstlich Reußischen 
Ministeriums zu Gera vom 19teen Juni 1854 ausgewechselt worden ist, zum Abschlusse 
gekommen, und wird solche mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs zur Nachacht- 
ung hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, den 1 Oten Juli 1854. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Zschinsky. 
Lamm. 
Ministerialerklärung, 
die zwischen der Königlich Sächsischen und der Fürstlich Reußischen, jüngerer 
Linie, Regierung wegen der in Criminal= und Polizeiuntersuchungen erwachsenden 
Kosten abgeschlossene Convention betreffend. 
Die Königlich Sächsische und die Fürstlich Reußische, der jüngeren Linie, Regierung sind 
mit einander übereingekommen, den Art. 45 der unterm 1 2ten Juli 1845 abgeschlosse- 
1854. 23
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.