Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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Gesctz- und Verorduungsb lalt 
für das Königreich Sachsen, 
LZt Stüuck vom Jahre 1854. 
  
  
  
  
69) Verordnung 
zu Bekanntmachung der mit der Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Regierung 
getroffenen Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Regquisitionen 
in Criminal= und Polizeistrafsachen; 
vom 30sten August 1854. 
M der Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Regierung ist eine Uebereinkunft wegen 
kostenfreier Erledigung von Requisitionen in Criminal= und Polizeistrafsachen nach Inhalt 
der nachstehenden Ministerialerklärung vom 2 sten August 1854, welche gegen eine 
gleichlautende Erklärung des Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Staatsministeriums 
vom 2 2 sten Juli 1854 ausgetauscht worden ist, zum Abschlusse gekommen, und wird 
solche mit Genehmigung Seiner Majesikt des Königs zur Nachachtung hierdurch bekannt 
gemacht. 
Dresden, den 30sten August 1854. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. Zschinsky. 
Lamm. 
Ministerialerklärung, 
die zwischen der Königlich Sächsischen und Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen 
Regierung wegen der in Criminal= und Polizeiuntersuchungen erwachsenen Kosten 
abgeschlossene Convention betreffend. 
Dee Königlich Sächsische und die Großherzoglich Sachsen-Weimar'sche Regierung sind 
mit einander übereingekommen, den Art. 45 der unterm 2./31. Januar 1847 abge- 
1854. 28
	        
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