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GeseW-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
15 Stück vom Jahre 1854.
77) Deeret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Königsbrück;
vom Züsten August 1854.
Wan Johann, von GEOTTSES Gnaden König von Sachsen
ꝛc. c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der
Justiz und des Innern, nachdem der Stadtrath zu Königsbrück im Einverständnisse mit den
Stadtverordneten daselbst die von dem landwirthschaftlichen Vereine zu Königsbrück errich-
tete, und unter dem 7ten Mai 1850 bestätigte Sparcasse für die dasige Stadtgemeinde
und unter deren Vertretung übernommen hat, der dafür entworfenen Sparcassenordnung,
welche an die Stelle des bisher bestandenen, mit Confirmation vom 7ten Mai 1850 ver-
sehenen Sparcassenregulativs tritt, und in den §§ 12, 13, 21 und 22 einige Abweich-
ungen von dem gemeinen Rechte enthält, die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung
ertheilt haben, daß dem Inhalte derselben allenthalben nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Deeret
ausgefertigt und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll-
zogen worden.
Dresden, den 31 sten August 1854.
Johann.
6□GPö Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
1654. 31