Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(183 ) 
  
Vereinsstaaten 2c., 
in welchen die Erhebung stattfindet. 
Maaßstab 
für die Erhebung. 
Steuersatz 
im 
1 4-Thaler-= 
fuße. 
Thlr. Ngr. Pf. Fl. 
244-Gul- 
denfuße. 
Xr. 
Bemerkungen 
über die bei der Ausfuhr nach 
anderen Vereinsstaaten, oder 
dem Auslande bewilligten 
Steuervergütungen. 
  
0) Von Braunschweig: 
das Fürstenthum Blankenburg, das 
Stiftsamt Walkenried und das Amt 
Calvörde. 
p) Lippe. 
Sachsen 
Hannover. 
Kurhessen (ausschließlich der Kondominat= 
Dörfer Obersinn, Mittelsinn und Zün- 
tersbach). 
Thüringischer Verein. 
Dazu gehört außer den demselben zugewie- 
senen Preußischen Gebietstheilen: 
a) Von Bayern: 
die Enclave Kaulsdorf. 
b) Von Kurhessen: 
der Kreis Schmalkalden. 
c) Das Großherzogthum Sachsen, aus- 
schließlich der Aemter Ostheim und All— 
stedt mit Oldisleben, aber einschließlich 
des zum Amte Ostheim gehörenden Orts 
Melpers. 
d) Das Herzogthum Sachsen-Meiningen- 
Hildburghausen. 
e) Das Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
  
  
Centner (Sächsis ch) 
— 1,0270 1Zolleentner. 
Wein 
Traubenmost 
Centner (Preußisch) 
Wein 
Traubenmost. 
  
  
  
25 
20 
25 
20 
  
277 
10 
  
  
  
 
	        
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