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Steuersatz Bemerkungen
Vereinsstaaten ꝛc., Maaßstab im füber die bei der Ausfuhr
6 , . , ,, Ist-Thaler-UFGUIFanderenVereinsstaatenz
in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. fuße. denfuße. dem Auslande bewili
Thir.Nar. ]pf. er. Steuervergütungen.
3.Thüringischer Verein (wie zu I. 5).
4. Braunschweig. Centner (Preußischh531326
5. Luremburg.
Anmerkung. Oie in den vorstehend zu 1, a. 2 —5
aufgeführten Vereinsländern aufkommende Ueber-
zangsabgabe von Bier ist eine gemeinschaftliche,
welche getheilt wird.
Es findet zwischen diesen Vereinsländern 2c. freier
Verkehr mit Bier statt.
6. Bayern, rechts des Rheines und im engeren Eimer (Bayerisch)10|!] 1 SDDie Räckvergütung von ?
Vereine mit Bayern: — 1,01 570 Eimer welches aus den *
» Sächsisch, Hauptlanden ausgeführt!
a) das Großherzoglich Sächsische Amt Ost- osi Ohm beträgt 40 zr für den 8
heim mit Ausschluß des Ortes Melpers; Preußisch. schen Eimer.
b) das Herzoglich Sachsen-Coburg--Gotha-
ische Amt Königsberg.
7. Württemberg Eimer (Württem- Die erhobene Malzsteuer
Annii von ausgehendem Biere
— bergisch) Maaßgabe des dazu ver
— 43635 Eimer deten Malzes in jedem ei
Sächsisch, nen Falle ermittelt und do
– *70 Ohn die Steuervergütung festg
. und gewährt.
a) braunes Bieerr1½sm?143 "
b) weißes Bier 1 42 2—
8. Baden Ohm (Badisch) —22281 1118
— 2,2268 Eimer
Sächsisch,
— 1,091673 Ohm
Z " Preußisch.
0. Kurhessen (ausschließlich des zum Thüringi-Zollcentner 75 2601Die Rückvergütung von 2
Kri welches aus Kurhessen au
schen Vereine gehörigen Kreises Schmal ——
kalden). vom Zollcentner.