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Geseßz-und Verorduungsblalt
für das Königreich Sachsen,
17## Stück vom Jahre 1854.
I& 83) Verordnung,
den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate betreffend;
vom isten November 1854.
In Folge einer unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten anderweit getroffenen Vereinbarung
wird, mit Allerhöchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, daß die, Inhalts
der Verordnung vom 26sten September dieses Jahres (Seite 171 des Gesetz= und
Verordnungsblattes desselben Jahres) bereits bis Ende December dieses Jahres verfügte
Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus
und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, Graupe, Gries
und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse,
bis Ende September künftigen Jahres
ausgedehnt worden ist, und haben sich biernach die Zollämter, sowie Alle, die es angeht,
zu achten. «
Dresden,am1sienNovcmbcr1854.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Schäfer.
As 84) Verordnung,
die Landtagswahl im 2ten Bezirke des Handels= und Fabrikstandes betreffend;
vom 2ten November 1854.
N das Ministerium des Innern beschlossen hat, den an der Fortstellung des Wahl-
geschäfts im 2ten Bezirke des Handels= und Fabrikstandes durch Krankheit bebinderten
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