Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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des Gesetzes, die Forst-, Feld-, Garten-, Wild= und Fischdiebstähle, sowie einige 
damit zusammenhängende Vergehen betreffend, 
der Verordnung, die Publication des Strafgesetzbuchs und zweier damit in Ver- 
bindung stehender Gesetze betreffend, 
der Strafproceßordnung für das Königreich Sachsen nebst der dazu gehörigen 
Publicationsverordnung, 
des Militärstrafgesetzbuchs für das Königreich Sachsen nebst dazu gehöriger Publi- 
cationsverordnung, 
haben die getreuen Stände die ihnen deshalb gemachten Vorlagen besage der Schriften 
vom 2Ssten dieses Monats unter gewissen von ihnen beschlossenen Abänderungen und Zu- 
sätzen genehmigt. Wir geben zu denselben Unsere Zustimmung und werden die verschie- 
denen in den gedachten Schriften gestellten Anträge in Erwägung ziehen lassen. 
7) Anlangend das Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für 
Rechtspflege und Verwaltung betreffend; so ist dasselbe besage Schrift vom 2 sten dieses 
Monats als von den getreuen Ständen unter den von denselben beschlossenen Abänderun- 
gen und Zusätzen genehmigt anzusehen. Die Schrift über diese Gesetzvorlage ist indessen 
nicht so zeitig an Unsere Staatsregierung gelangt, daß es thunlich gewesen wäre, darauf 
sofort Entschließung zu fassen. Es wird dieselbe daher vorbehalten und bei Publication 
des Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und 
Verwaltung betreffend, zugleich Anordnung wegen Publication der vorstehend unter 6 
aufgeführten Gesetze und Verordnungen ergehen. 
8) Was die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten Petitionen betrifft; so 
sollen 
a)y der in Folge einer Petition des Abgeordneten Rittner mittelst Schrift vom 2 Ssten 
dieses Monats gestellte Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, die Reform 
der bestehenden evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung betreffend, 
b) der in Folge der Petitionen mehrerer Gemeindevorstände in der Umgebung von 
Chemnitz mittelst Schrift vom 2Ssten dieses Monats an Uns gelangte Antrag, 
die Linderung des dortigen Nothstandes betreffend, 
endlich 
C) die mittelst Schrift vom 28Ssten dieses Monats zu Unserer Kenntnißnahme ge- 
langten Petitionen der Fleischerinnungen zu Dippoldiswalda, Glashütte, Bären- 
stein, Lauenstein, Geising, Altenberg, Frauenstein, Plauen, Leipzig, Frei- 
berg, Schneeberg, Schwarzenberg und Hain, um gänzliche Abschaffung der 
Schlachtsteuer oder wenigstens Aufhebung derselben bei den kleineren Vieh- 
stücken, 
in Ueberlegung genommen werden.
	        
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