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& 8) Deecret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Geringswalde;
vom 30sten December 1853.
Wa, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König von
Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der
Justiz und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Geringswalde im Einverständnisse
mit den Stadtverordneten daselbst beabsichtigten Errichtung einer von der Stadtgemeinde
zu vertretenden Sparcassenanstalt für die Stadt Geringswalde und die in der Umgegend
gelegenen Ortschaften Unsere Genehmigung ertheilt und der dafür entworfenen Sparcassen-
ordnung, welche in den § 11, 12, 20 und 21 einige Abweichungen von dem gemeinen
Rechte enthält, Unsere Bestätigung mit der Wirkung verliehen haben, daß deren Inhalte
von Allen, die es angeht, genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses
Deere t
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig
vollzogen worden.
Dresden, den 3 O0sten December 1853.
Friedrich August.
, Ks Dr. Ferdinand Zschinsky.
* . Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Sparcassenordnung
für die Stadt Geringswalde.
2. 2.
&11. Auszahlungen erfolgen mit Ausnahme des § 13 gedachten Falls unweigerlich Auszahlungen.
an den Ueberbringer des Einlage= und Quittungsbuchs.
Durch die darin erfolgte Abschreibung der Zinsen oder theilweise Capitalzahlung, so-
wie bei Rückzahlung des ganzen Capitals durch die Rückgabe des Buchs wird die GCasse
von allen weiteren Ansprüchen befreit, wie sie denn überhaupt nur für den in dem Buche
nach Vorschrift §§ 6 und 9 eingezeichneten Betrag verantwortlich ist.