Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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vom 1sten September 1844 zu einem günstigen Erfolge zur Zeit nicht geführt haben und 
in dessen Folge sowohl dieser Vertrag, als die unterm 2 7sten Juni 1846 wegen gegen- 
seitiger Behandlung der Handelsreisenden getroffene Vereinbarung vom Anfange jetzigen 
Jahres ab außer Wirksamkeit getreten ist, so werden mit Allerhöchster Genehmigung die 
in Betreff dieser Vereinbarung im § 28 der Ausführungsverordnung zu den Gewerbe- 
und Personalsteuergesetzen vom 2 3 sten April 1850 (Seite 50 des Gesetz= und Verord- 
nungsblattes) ertheilten Bestimmungen und Vorschriften hierdurch aufgehoben, und es sind 
daher von genanntem Zeitpunkte an die dem Königreiche Belgien angehörigen Fabrikanten 
und Gewerbtreibenden, sowie deren Reisende, wenn sie im Königreiche Sachsen, außer 
den Leipziger Messen, das im § 41 sub A des Gewerbe= und Personalsteuergesetzes vom 
2 4sten December 1845 (Seite 32 8 des Gesetz= und Verordnungsblattes) bezeichnete 
Gewerbe treiben, mit den daselbst vorgeschriebenen Sätzen zur Gewerbesteuer beizuziehen. 
Indem Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten die betreffenden Be- 
hörden zugleich Anweisung, dem entsprechend zu verfahren. 
Dresden, den 1 9ten Januar 1854. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Frhr. von Beust. Behr. 
Zenker. 
IIIOüVerordnung, 
die Bestellung von Landtagswahlcommissaren betreffend; 
vom 7ten Februar 1854. 
Nchem sich die Neuwahl eines Stellvertreters für den Landtagsabgeordneten im 15ten 
städtischen Wahlbezirke, ingleichen eines Landtagsabgeordneten und seines Stellvertreters 
für den Sten städtischen Wahlbezirk nöthig gemacht hat, und mit Veranstaltung dieser 
Wahlen in dem erstgedachten (15ten städtischen) Wahlbezirke 
der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau, 
in dem letztgenannten (8ten städtischen Bezirke) aber 
der Regierungsreferendar Wenzel zu Dresden 
commissarisch mit Auftrag versehen worden sind, so wird dieß zur Nachachtung andurch 
bekannt gemacht und werden zugleich, unter Verweisung auf die Verordnung vom 4ten 
Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1842, Seite 21), alle bei den gedach- 
ten Wahlen betheiligten Behörden zu deren Beschleunigung noch besonders angewiesen. 
Dresden, den Tten Februar 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. Exppendorf.
	        
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