Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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MÆ 13) Decret 
wegen Concessionirung der Albertsbahn-Actiengesellschaft 
und wegen Bestätigung ihrer Statuten; 
vom 26sten Januar 1854. 
Wa, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 4c. 
thun hiermit kund, daß Wir einer Actiengesellschaft, welche sich zum Baue und Betriebe 
einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt und den erforderlichen Zweigbahnen zur 
Verbindung der Hauptbahn mit den Kohlengruben der Umgegend gebildet, und mit Unserer 
Bewilligung den Namen 
Albertsbahn-Actiengesellschaft 
angenommen hat, die bierzu erforderliche Concession auf Grund der Bestimmung im § 1 
pet. 3 des Gesetzes, die Abtretung von Grundeigenthum für innenbenannte Eisenbahn- 
anlagen betreffend, vom 2ten Juni 1852 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 
1852, Seite 143) unter den aus der Anfuge sub □O ersichtlichen Bedingungen ertheilt, 
auch die entworfenen Gesellschaftsstatuten, nach vorgängiger Prüfung durch Unsere Mini- 
sterien der Justiz und des Innern, in der Maaße, wie solches die fernere Beilage Sub 44 
besagt, bestätigt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte sowohl der Concessionsbedingungen, als der Statuten 
von Jedermann, den es angeht, auf das Gengueste Folge gegeben werde, und haben zu 
dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Concessions= und Bestätigungsdeeret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei- 
fügen lassen. 
So gegeben zu Dresden, am 26sten Januar 1854. 
Friedrich August. 
Dr. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
  
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