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MÆ 13) Decret
wegen Concessionirung der Albertsbahn-Actiengesellschaft
und wegen Bestätigung ihrer Statuten;
vom 26sten Januar 1854.
Wa, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen 2c. 2c. 4c.
thun hiermit kund, daß Wir einer Actiengesellschaft, welche sich zum Baue und Betriebe
einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt und den erforderlichen Zweigbahnen zur
Verbindung der Hauptbahn mit den Kohlengruben der Umgegend gebildet, und mit Unserer
Bewilligung den Namen
Albertsbahn-Actiengesellschaft
angenommen hat, die bierzu erforderliche Concession auf Grund der Bestimmung im § 1
pet. 3 des Gesetzes, die Abtretung von Grundeigenthum für innenbenannte Eisenbahn-
anlagen betreffend, vom 2ten Juni 1852 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre
1852, Seite 143) unter den aus der Anfuge sub □O ersichtlichen Bedingungen ertheilt,
auch die entworfenen Gesellschaftsstatuten, nach vorgängiger Prüfung durch Unsere Mini-
sterien der Justiz und des Innern, in der Maaße, wie solches die fernere Beilage Sub 44
besagt, bestätigt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte sowohl der Concessionsbedingungen, als der Statuten
von Jedermann, den es angeht, auf das Gengueste Folge gegeben werde, und haben zu
dessen Beurkundung gegenwärtiges
Concessions= und Bestätigungsdeeret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei-
fügen lassen.
So gegeben zu Dresden, am 26sten Januar 1854.
Friedrich August.
Dr. Ferdinand Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
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