Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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nahme von Auszuweisenden am 15ten Juli 1851 abgeschlossenen, für das Königreich 
Sachsen durch Verordnung vom 9ten December 1851 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
von 1851, Seite 407) publicirten Vertrage beigetreten ist, so wird dieß hiermit unter 
dem gleichzeitigen Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nunmehr auf die An- 
gebörigen des Großherzogthums Baden die Bestimmungen der in dem Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatte erschienenen Ministerialverordnungen vom 5ten Februar 1852 und vom 
25sten Januar vorigen Jahres ebenfalls Anwendung zu leiden haben. 
Dresden, den 2 Ssten Februar 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. Eppendorf. 
21) Deeret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für Lunzenau; 
vom 26sten Januar 1854. 
Wan, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
haben auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die von dem Stadt- 
rathe und den Stadtverordneten zu Lunzenau unter Zustimmung des Judieiums zu Rochs- 
burg als Gemeindeobrigkeit über Lunzenau beschlossene Errichtung einer für die minder 
bemittelten Einwohner dieses Orts und der Umgegend bestimmten, von der Stadtgemeinde 
zu Lunzenau den Einlegern gegenüber zu vertretenden Sparcasse genehmigt und die vor- 
gelegte Sparcassenordnung einschließlich der in den 9§ 11, 13, 15 und 16 enthaltenen 
Rechtsvergünstigungen mit der Wirkung bestätigt, daß deren Inhalte in allen Punkten ge- 
nau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig 
vollzogen worden. 
Dresden, den 26sten Januar 1854. 
Friedrich August. 
Drr. Ferdinand Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
  
 
	        
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