Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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nur in vollkommenen massiven Räumen ohne Berührung mit Holzwerk, oder aber im 
Freien in angemessener Entfernung von brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. 
6 27. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung werden nach 
Maaßgabe der Größe der Gefährdung und nach Beschaffenheit des Falls mit Geldstrafen 
von 2 Thlr. — — bis zu 100 Thlr. — — belegt, etwaige wiederholte Vergehungen 
aber mit Gefängniß bis zu 8 Wochen bestraft werden. 
# 28. Verbotswidrige Baulichkeiten sind unbeschadet der durch die Contravention 
verwirkten Strafe alsbald zu entfernen oder beziehendlich in den vorschriftmäßigen Stand 
zu setzen. Lassen die Eigenthümer oder Unternehmer die ihnen obrigkeitswegen dazu zu 
setzende Frist ablaufen, ohne der Anordnung Folge gegeben zu haben, so ist auf deren Ko- 
sten von der Obrigkeit das Angeordnete in Ausführung zu bringen. Es ist auch von 
Letzterer alles dasjenige unverweilt zu verfügen und vorzukehren, was zur Vermeidung von 
Gefahren und Unglücksfällen nach Lage der Sache erforderlich erscheint. Insbesondere 
kann hierunter selbst die Sistirung des Gewerbsbetriebs angeordnet werden. 
Recurse gegen die auf Grund dieser Verordnung erlassenen obrigkeitlichen Verbote 
haben keine Suspensiokraft. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, den 1 2ten December 1856. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
v. Charpentier. 
Regulativ 
über Baue von und in Privatpulvermühlen, sowie über den Betrieb derselben. 
A. 
Anlage und Bau. 
& 1. Die Anlage einer Pulverfabrik ist von der Concession der Regierung abhängig, Anlage don 
und darf nicht eher in Angriff genommen werden, als bis, durch Vermittelung der betref- 
fenden Amtshauptmannschaft, von der Artillerie-Commission die speciellen Pläne und Bau- 
risse geprüft und genehmigt worden sind. 
Diese vorgängige Genehmigung der Artillerie-Commission ist ferner auch überall da 
erforderlich, wo es sich in bereits bestehenden Pulverfabriken um den Neubau von Werk- 
1856. 66 
Pulverfabriken
	        
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