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Tag. Seite. Paragraph.
Werthzeichen in Werthsabschnitten von 10 Thalern und darüber, unverzins-
liche, von einer ausländischen Bank, Anstalt oder Person ausgegebene,
— unter welchen Bedingungen selbige künftig in hiesigen Landen zu
Zahlungen verwendet werden dürfen . 18 Mai 101 fg. 1—8
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die in den Sparcassenordnungen
zu Annaberg, Frohburg, Hohnstein und Oschat Festesette Friften und 1856
Rechtsnachtheile — findet nicht Statt. *“ Dec. 6
1857
130 Jan. 56
13 Febr. 57
14 Sept. 244
Wohngebäude, innerhalb des Gerichtsbezirks der vormaligen Justizämter und
der Kammergüter neu zu erbauende, — welche Behörde zu deren An-
legung Concession zu ertheilen hat ......... 14 April 69 fg. 1—5
Z.
Zahlungen in unverzinslichen ausländischen Schuldverschreibungen oder Werth-
zeichen in hiesigen Landen — unter welchen Bedingungen selbige künftig
gestattet sind . 18 Mai 101 fg 1—8
Ziegelbrennereien, neue, — was bei deren Anlegung die Bauconcessions=
behörde zu beobachten hat 6 Febr. 53 fg. 6
Zittau, Stadt, — der Sitz der bisherigen Amtshauptmannschaft daselbst wird
nach Löbau verlegt 2 Nov. 245
Zollverein, deutscher, — Vertrag der durch die allgemeine Münzconvention
vom 30sten Juli 1838 unter sich verbundenen Staaten desselben mit dem
Kaiserthume Oesterreich, ingl. dem Fürstenthume Liechtenstein über das
Münzwesen 18 Mai 81 fg.
— Nachtrag zu der zwischen den dazu gehörigen Staaten des bisherigen
14 Thalerfußes abgeschlossenen besonderen protocollarischen Ueberein-
kunft vom 30sten Juli 188 18 Mai 1, 94 fg.
— Modificationen der Königl. Sächsischen Miner nach mne
der vorgenannten Vereinbarungen . (19 Mai 96 fg. 1—15
4 Aug. 143 fg. 1—15
— nach welchen Sätzen die Abgabe von den zur Zuckerbereitung bestimmten
Rüben, sowie die Eingangszölle von ausländischem Zucker und Shrup
für den Zeitraum vom 1 sten September 1857 bis Ende August 1858
zu erlegen und zu erheben sind . 27 Juni 113
— Abschluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrags zwischen den Staaten
desselben und der Orientalischen Republik del Uruguaav. 30 Juni 114 fg.
— das Herzogthum Parma ist, diesem gegenüber, nach erfolgtem Aus-
tritte aus der Zolleinigung mit Oesterreich, vom 1sten November 1857
an als Ausland zu betrachten . 2 Nov. 246
Zucker, ausländischer, — nach welcher Höhe die Eingangagollsätze hiervon für
den Zeitraum vom üisten September 1857 bis Ende August 1858 er-
hoben werden sollen . 27 Juni 113
Zugknechte, zum Schiffzuge an der Elbe verwendete, — Abstellung der bei
Ausübung ihres Gewerbes oft vorkommenden Ungebührnisse 8 Jan. 22 fg. 1—5