Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

( 259 ) 
81) Bekanntmachung, 
den Eintritt der Wirksamkeit des zweiten Nachtrags zum revidirten Postvereins- 
vertrage vom 5ten December 185f betreffend; 
vom 22sten December 1857. 
De- mittelst Verordnung vom 2 7sten August 1857 (Seite 151 fg. des Gesetz= und 
Verordnungsblattes von demselben Jahre) veröffentlichte zweite Nachtrag zu dem revidirten 
Postvereinsvertrage vom 5ten December 1851 kann mit dem 1sten Januar 1858, wie 
im Artikel 19 festgesetzt worden ist, noch nicht in Wirksamkeit treten, da die innerhalb des 
gesammten Vereinsgebiets hierfür erforderlichen Vorarbeiten nicht haben beendigt werden 
können. 
Es bleibt daher die Bezeichnung des Zeitpunktes, von welchem der gedachte Vertrags- 
nachtrag ins Leben treten wird, anderweiter Bekanntmachung vorbehalten. 
Dresden, den 2 2 sten December 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
  
X& 82) Bekanntmachung, 
die Eröffnung der Telegraphenstation Oederan betreffend; 
vom 21sten December 1857. 
Zum Anschluß an den Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenverein ist in 
Oederan 
eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, welche den 
1sten Januar 185 8 
für die allgemeine Correspondenz eröffnet werden soll. 
Der Tagesdienst daselbst ist an den Wochentagen auf die Zeit 
von 9 bis 12 Uhr Vormittags 
„ 2 bis 7 Uhr Nachmittags 
und an Sonntagen auf die Zeit 
von 2 bis 7 Uhr Nachmittags 
bestimmt worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.