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81) Bekanntmachung,
den Eintritt der Wirksamkeit des zweiten Nachtrags zum revidirten Postvereins-
vertrage vom 5ten December 185f betreffend;
vom 22sten December 1857.
De- mittelst Verordnung vom 2 7sten August 1857 (Seite 151 fg. des Gesetz= und
Verordnungsblattes von demselben Jahre) veröffentlichte zweite Nachtrag zu dem revidirten
Postvereinsvertrage vom 5ten December 1851 kann mit dem 1sten Januar 1858, wie
im Artikel 19 festgesetzt worden ist, noch nicht in Wirksamkeit treten, da die innerhalb des
gesammten Vereinsgebiets hierfür erforderlichen Vorarbeiten nicht haben beendigt werden
können.
Es bleibt daher die Bezeichnung des Zeitpunktes, von welchem der gedachte Vertrags-
nachtrag ins Leben treten wird, anderweiter Bekanntmachung vorbehalten.
Dresden, den 2 2 sten December 1857.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Opelt.
X& 82) Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenstation Oederan betreffend;
vom 21sten December 1857.
Zum Anschluß an den Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenverein ist in
Oederan
eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, welche den
1sten Januar 185 8
für die allgemeine Correspondenz eröffnet werden soll.
Der Tagesdienst daselbst ist an den Wochentagen auf die Zeit
von 9 bis 12 Uhr Vormittags
„ 2 bis 7 Uhr Nachmittags
und an Sonntagen auf die Zeit
von 2 bis 7 Uhr Nachmittags
bestimmt worden.