Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(73) 
Dagegen findet bei den beiden anderen Vereinsstationen 
Schneeberg und 
Großenhain, 
sowie bei den Eisenbahnstationen 
Meerane und 
Schwarzenberg 
beschränkter Tagesdienst Statt, bei welchem die Dienststunden an Wochentagen auf 
von 9 Uhr bis 12 Uhr Vormittags und 
2 7 Naachmittags 
und an Sonntagen 
von 2 7 Nachmittags 
festgesetzt werden. 
Gleichzeitig ist beschlossen worden, einen gleichen beschränkten Tagesdienst bei der Ver- 
einsstation Meißen von jetzt ab bis auf Weiteres eintreten zu lassen. 
Es wird Solches zur allgemeinen Kenntnißnahme mit dem Bemerken andurch bekannt 
gemacht, daß in Ansehung der Depeschenbeförderungsgebühren bei den neu errichteten Te- 
legraphenstationen die bezüglichen Bestimmungen des — bei allen Telegraphenstationen 
käuflichen — Reglements für die internationale telegraphische Correspondenz auf den Li- 
nien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins, sowie für den internen telegraphi- 
schen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahn-Telegraphen= 
linien Anwendung leiden. 
Dresden, am 29sten April 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt. 
  
  
  
& 35) Verordnung, 
die Bestellung von Commissaren zur Leitung von Landtagswahlen betreffend; 
vom 29sten April 1857. 
Ne mittelst Allerhöchster Verordnung vom 1 ü#ten dieses Monats die Veranstaltung 
der für die im laufenden Jahre einzuberufende ordentliche Ständeversammlung erforder- 
lichen Ergänzungswahlen angeordnet, mit der Leitung dieser Wahlen aber folgende 
Regierungscommissare, als: 
für den Bezirk der Stadt Dresden der Gerichtsamtmann Hofrath Damm allhier, 
Chemnitz der Amtshauptmann Brückner daselbst,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.