Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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obgedachten Anordnung entgegensteht, aus den Untersuchungsacten darüber Mittheilung zu 
machen, an welchem Orte des Inlandes der Eingelieferte bis zu seiner Einlieferung oder be- 
ziehendlich bis zu der, der Letzteren etwa vorausgegangenen Inhaftirung factisch sich auf- 
gehalten hat. 
Dresden, den 1 8ten März 1858. 
Die Ministerien der Justiz und des Innern. 
Dr. von Gschinsky. Frhr. von Beust. 
Weiß. 
  
. 21) Bekanntmachung 
eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Königl. Sichsischen 
Verdienstordens; " 
vom g3ten April 1858. 
Wag Johann, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 26. 
haben auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern und des Ordenscanzlers für ange- 
messen gefunden, wegen Vertauschung der bisherigen Bezeichnung der fünften Classe bei Unserem 
Verdienstorden durch „Kleinkreuz“ mit dem entsprechenderen Namen: „Ehrenkreuz“, sowie zu 
Ausfüllung einer in den Statuten des Verdienstordens vom 1 2ten August 1815 und den 
Nachtragsbestimmungen vom 24 sten September 1849 wahrgenommenen Lücke in Betreff der 
Verpflichtung zur Rückgabe der Ordensinsignien bei Beförderungen in dem Orden, den nach- 
stehenden anderweiten Nachtrag zu gedachten Statuten, vom 1 Sten März dieses Jahres, ent- 
werfen zu lassen und zu demselben Unsere Genehmigung ertheilt, dergestalt, daß die neube- 
schlossene Benennung der gedachten Ordensdecoration auch den dermaligen Inhabern von Klein- 
kreuzen des Verdienstordens gegenüber Anwendung zu leiden hat. 
Indem daher dieser Nachtrag im Anschlusse unter O zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
6 wird, haben sich Alle, die es angeht, hiernach gebührend zu achten. 
Dresden, am 3ten April 1858. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
 
	        
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