Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(Alll ) 
  
Gehalte der an Elementarbolksschulen angestellten Lehrer — deren Erhöhung 
Geistliche — wie die Genußzeit der denselben uustehenden Holzdeputate berech- 
net werden soll 
Gerichte, Kaiserlich Königlich Oesterreichische, — Erläuterung der Verordnung 
vom 26sten September 1856 über den Geschäftsverkehr mit denselben 
Gerichtsämter — deren Anweisung zu Einziehung der von den vormaligen, 
nach dem Gesetze vom 22sten Juni 1846 bestellten Friedensrichtern 
geführten Protocollbücher und Amtssiegel 
Gerichtsbehörden — deren Anweisung zu Mittheilungen von den im König= 
reiche Sachsen an Königlich Bayerischen Unterthanen wegen Verbrechen 
oder Vergehen erfolgten Strafvollstreckungen an die Heimathspolizei- 
behörde derselbern 
Gerichtsstand der Berlin- Anhaltischen Eisenbahngesellschaft als Inhaberin 
der Jüterbogk-Riesaer Anschlußbahn — Bestimmung hierüber 
Geschäftsverkehr mit den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen Gerichten — 
Erläuterung der hierauf bezüglichen Verordnung vom 26sten September 
1855 
Gewerbe= und bersenalee — Aussetzung der erbebing der Suschis2 
dazu . . 
— — — deren Erhebung in den Jahren 1858— 1860 . 
——-—GesetzuberanderwecteAbanderungenund Ergänzungen dabei . 
— Aunsführungsverordnung dazu . 
Gewerbesteuer der Vankschlachter und Branntweinbrenner – deren Betrag 
im Jahre 1858 . ........ 
— — — deren Betrag im Jahre 1859 
Gewerbesteuerscheine, an Ausländer auszustellende, — Wegfall des außer— 
ordentlichen Zuschiags zur Gewerbesteuer während der Jahre 1858 bis 
1860 
Gewichte, vorschriftmäßige, — welche Behöre zu polizeilicher Ueberwachung 
der Salzschänken und Salzvertheiler in Ansehung der Führung der- 
selben competent ist . 
Gewichtsstücke, neue, zur Nachwägung der Verelngoldminzen bestimmte, — 
deren Anfertigung und Gebrauch 
Gewich tsshstem, neues, — Gesetz über dessen Einführung i in hiesigen Landen 
— Stempelung der Brückenwaagen 
— inwiefern die hierauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auf den 
Handverkauf der Apotheker Anwendung leiden 
— — inwiefern die Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes auf den Er- 
hebungsfuß bei der Uebergangsabgabe von Bier und der Viermahssteuer 
Einfluß äußern . . 
— — velchen Einfluß das vorgenannte Gesetz auf die Postregie hat 
— künftige Bezeichnung des Geingehalts d der Gold- und Silberwaaren 
nach Hunderttheilen . . .. . 
Glauchau, Stadt, — Anleihe für selbige .. 
— — Errichkung einer Telegraphenstation daselbst .. . 
——.1Gößn1tzerEIfenbahn—EroIft1ungdesBetriebs auf selbiger 
  
Tag. 
28 Oct. 
27 Dec. 
5 Juli 
25 Jan. 
10 Febr. 
4 Juni 
5 Juli 
26 Febr. 
12 Aug. 
9 Dec. 
12 Aug. 
16 Dee. 
12 Aug. 
30 Nov. 
30 April 
12 März 
3 # 
12 Aug. 
2 Sept. 
25 Sept. 
7 Oct. 
25 Oct. 
22 Nov. 
18 Sept. 
25 Nov. 
21 Oct. 
8 Nov. 
  
Seite. 
271, 273 fg. 
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262 
266 fg. 
322 
256 
319 fg. 
268 fg. 
317 
  
Paragraph. 
1—8 
1 
1—8 
1—4 
3 
1,2 
1—15 
1—27 
1—5 
1—6
	        
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