Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

( 210 ) 
Inhaltsverzeichniß. 
Erster Abschnitt. 
Verpflichtung zum Militärdienste. . ... 
Anfang der Dienstpflicht 
Dauer der Dienstzeit 
Verlängerung der Dienstdauer 
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Befreiung von dem Militärdienste —7. — 
Befreiung von dem sofortigen Eintritte in den Militärdienst durch Zurückstellung * 
auf Zeit: 
a) wegen Berufsbildung *8—12. 
b) wegen noch zu erwartender Kärperlänge . § 13—19. 
J) wegen zeitlicher Untauglichkeit . . 820. 
Unfähigkeit zum Militärdienste. ...... §21—25. 
Zweiter Abschnitt. 
Bestand und Bildung der Armee . . 7826.———4·2.. 
(Active Armee, § 27—29.) 
(Kriegsreserve, 9 30—34.) 
(Dienstreserve, 9 35—42.) 
Aushebung .. .. §43«-—-47.— 
FreiwilltgerEmtrttt... §48-——53..» 
Behörden für das Aushebungsgeschäft und deren Wi tksaimkeit *54—66. 
(Kriegsministerium, 8 54.) 
(Oberrecrutirungsbehörde, § 55.) 
(Kreisdirectionen, 8 56.) 
(Aushebungscommissionen, § 57—66.) 
Stellvertretung: 
a) in Friedenszeiten . ... .. §67—-81. 
b) in Kriegszeiten l82—93. 
J) Bestimmungen, welche auf beide Arten ver Stellvertretung sich beziehen . § 94—95. 
Sicherung der ungehinderten Verfügung über Militärpflichtigge . §96— 10. 
Vergehen in Bezug auf Hinterziehung der Militärpflicht, deren Folgen und Strafen #§ 103—117. 
Dritter Abschnitt. 
Entlassung aus der Armee . . 8118. 
Verabschiedung: 
a) wegen abgelaufener Dienstzeit 8 119. 
b) wegen gebrauchter Stellvertretung 8120. 
c) wegen Dienstuntüchtigkeit. . .. 121. 
Entfernung Z 8# 122—123. 
Versetzung aus der activen Armee in die Kriegsreserve .. .§124. 
Vortheile und Begünstigungen, welche für verabschiedete Soldaten eintreten können *125—129. 
Schlußbestimmuggen i130—133. 
 
	        
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