Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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Cessch-und Verorduun 1 
  
W 
  
für das Königreich Sachsen, 
164. Stück vom Jahre 1858. 
    
.-E 
K 80) Bekanntmachung, 
die Aichämter betreffend; 
vom 19#ten October 1858. 
  
N nunmehr sämmtliche Aichämter, welche auf Grund des Gesetzes und der Verord- 
nung vom 1 2ten März 1858 zu errichten waren, in ihrer Einrichtung beendet und in der 
Zeit vom Zten Juni bis üsten October dieses Jahres der Reihe nach in Thätigkeit getreten 
sind, so werden in Gemäßheit der Vorschrift § 1 der Verordnung vom 1 2ten März 185 8 
nachstehend die Orte bekannt gemacht, in denen sich bis auf Weiteres städtische Aichämter 
befinden: 
Dresden Leipzig Zwickau Budissin 
Großenhain Borna Chemnitz Löbau 
Meißen Pegau Annaberg Zittau 
Freiberg Oschatz Reichenbach 
Döbeln Plauen 
Rochlitz 
Zu Errichtung Königlicher Aichämter hat man bisher noch keine Veranlassung gefunden. 
Die genannten Aichämter sind künftig allein befugt, Gewichte, Maaße oder Waagen zu aichen; 
es steht aber Jedem völlig frei, an welches dieser Aichämter er sich deshalb wenden will. 
Dresden, den 19ten October 1858. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
1258. 44
	        
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