Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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enthält, und es ist unter Einziehung der Staatseisenbahndirection zu Chemnitz die Betriebs- 
und Bauverwaltung der Königlich Sächsischen westlichen Staatseisenbahnen 
der Staatseisenbahndirection zu Leipzig 
übertragen worden, während die gleiche Verwaltung der östlichen Staatseisenbahnen, sowie die 
der Löbau-Zittauer Gesellschaftsbahn der Staatseisenbahndirection zu Dresden verbleibt. 
Mit der Betriebseröffnung auf der Bahnstrecke Chemnitz-Gößnitz= Zwickau soll auch der 
Güterverkehr, jedoch soviel die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn anlangt, welche nach 
dem Concessionsdecrete und den Gesellschaftsstatuten von der Staatseisenbahnverwaltung mit 
zu verwalten, und deren Verwaltung daher der Staatseisenbahndirection in Leipzig mit über- 
wiesen worden ist, zur Zeit nur noch in beschränkter Maaße eröffnet werden. 
Auf den neuen Staatseisenbahnstrecken kommen das allgemeine Reglement für die Be- 
förderung von Personen, Reisegepäck, Egquipagen, Pferden und Hunden vom 1 sten April 1854 
und das allgemeine Güter= und Viehbeförderungs-Reglement vom 1 sten April 1857, da- 
gegen auf der Chemnitz-Würschnitzer Bahn zur Zeit nur das letztere in Anwendung; die be- 
sonderen Bestimmungen dazu und die Tarife für die westlichen Staatseisenbahnen sowohl als 
für die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn werden von der Staatseisenbahndirection zu 
Leipzig bekannt gemacht werden. 
Endlich ist die der Sächsisch-Bayerschen Staatseisenbahnlinie angehörige Eisenbahnexpedi- 
tion „Gößnitz“ zu einer Eisenbahnverwaltung erhoben worden. Welche Amtsstellen hiernach 
bei dem Betriebe der Staatsverwaltung von jetzt an überhaupt bestehen, ist aus der Beifuge 0O 
ersichtlich. " 
Es wird dieß zu Jedermanns Nachachtung andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 21sten October 1858. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Opelt.
	        
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