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enthält, und es ist unter Einziehung der Staatseisenbahndirection zu Chemnitz die Betriebs-
und Bauverwaltung der Königlich Sächsischen westlichen Staatseisenbahnen
der Staatseisenbahndirection zu Leipzig
übertragen worden, während die gleiche Verwaltung der östlichen Staatseisenbahnen, sowie die
der Löbau-Zittauer Gesellschaftsbahn der Staatseisenbahndirection zu Dresden verbleibt.
Mit der Betriebseröffnung auf der Bahnstrecke Chemnitz-Gößnitz= Zwickau soll auch der
Güterverkehr, jedoch soviel die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn anlangt, welche nach
dem Concessionsdecrete und den Gesellschaftsstatuten von der Staatseisenbahnverwaltung mit
zu verwalten, und deren Verwaltung daher der Staatseisenbahndirection in Leipzig mit über-
wiesen worden ist, zur Zeit nur noch in beschränkter Maaße eröffnet werden.
Auf den neuen Staatseisenbahnstrecken kommen das allgemeine Reglement für die Be-
förderung von Personen, Reisegepäck, Egquipagen, Pferden und Hunden vom 1 sten April 1854
und das allgemeine Güter= und Viehbeförderungs-Reglement vom 1 sten April 1857, da-
gegen auf der Chemnitz-Würschnitzer Bahn zur Zeit nur das letztere in Anwendung; die be-
sonderen Bestimmungen dazu und die Tarife für die westlichen Staatseisenbahnen sowohl als
für die Chemnitz-Würschnitzer Gesellschaftsbahn werden von der Staatseisenbahndirection zu
Leipzig bekannt gemacht werden.
Endlich ist die der Sächsisch-Bayerschen Staatseisenbahnlinie angehörige Eisenbahnexpedi-
tion „Gößnitz“ zu einer Eisenbahnverwaltung erhoben worden. Welche Amtsstellen hiernach
bei dem Betriebe der Staatsverwaltung von jetzt an überhaupt bestehen, ist aus der Beifuge 0O
ersichtlich. "
Es wird dieß zu Jedermanns Nachachtung andurch bekannt gemacht.
Dresden, am 21sten October 1858.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Opelt.