Geseh-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Ztes Stück vom Jahre 1858.
M 8) Decret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung der Stadt Lengenfeld;
vom 23sten Januar 1858.
We, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 24. 2c.
urkunden hiermit, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des Innern die
Errichtung einer von der dasigen Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse in Lengenfeld ge-
nehmigt und der uns vorgelegten Sparcassenordnung unter Bewilligung der in §9 16, 19,
21 und 22 enthaltenen Rechtsvergünstigungen die erforderliche Bestätigung mit der Wirkung
ertheilt haben, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Hierüber ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
ertheilt und von Uns unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen
worden.
Dresden, den 2 3sten Januar 1858.
Johann.
Dr. Ferdinand von Zschinsky.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Sparcassenordnung der Stadt Lengerfeld.
20. 20.
* 16. Auszahlungen erfolgen außer in dem § 18 gedachten Falle unverweigerlich an den Auszahlungen
Ueberbringer des Einlage= und Quittungsbuchs und die Casse ist nur für den darin eingezeich- d-
neten Einlagebetrag verbindlich. bücher.
1858. 4