Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

  
(316 ) 
J. 
Journal 
über Formulare zu Interimsquittungen. 
  
  
Zur 
  
  
  
  
Bemerkungen Ver- Ver- Altersrentenbank 
Zeit. über Empfang. brauch. dorben. zurückgesendet. Anmerkungen 
Empfang, Verbrauch ꝛec. Verbrauchte. Verdorbene. 
Stück. Stück. Stück. Stück. Stück. 
18 
20. Deebr.] Von der Altersrentenbank 500 — — — — 6 
laut Lieferschein vom 
18 
Januar. Von Nr. 1— 50 des Journalss — 50 — — — 
Februar. „ „ 51— 92 „ „ — 42 — – — 
März. „ „ 93—125 „ „ — 33 — — — 
ꝛc. 2c. 2c. 2c. 
30. Juni. An die Altersrentenbank — — — 125 — 9 - 
Verdoren – — 12 — — 
30. Sept. An die Altersrentenbank — — — 102 12 
2c. 20. 2c. rc. 
Summa ulto. Decbr. 18. .509 375 12 320 12 
Hiervon ab: 387*) 320 12 verbrauchte undv 
—ÒÔnÛ — dorbene Formula 
Bestand und Rest:t 113 55 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Die Provinzialcassen haben sich zu bemühen, die von ihnen im Laufe eines Vierteljahres ausgegebenen Interin 
quittungen innerhalb des nächsten Vierteljahres sämmtlich wieder einzuziehen, um sie am Schlusse des letzter 
ohne Rest an die Altersrentenbank einsenden zu können. 
 
	        
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