( 361 )
A.
Formular
zu einem Anmeldescheine (vergl. § 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 10ten December 1858
und § 3 der Ausführungsverordnung von demselben Tage)h.
Anmeldeschein.
Ort: JN.
Catasternummer
N. N. N. (Besitzer eines Hufenguts)
hat bei der Königl. Landes-Immobiliarbrandversicherungsanstalt am ten 18 zur Versicherung
#6 angemeldet: «
mit einer Versicherungs-
quote von dem zu ermit-
telnden Zeitwerthe mit
Einschluß Ausschluß
des Mauerwerks
a) ein neues Wohngebäude an Stelle des abgetragenen alten dergleichen . — voll.
oder
½ oder 3/2|½ ober 5/
ꝛc.
c) ein vergrößertes und zu Wohnungen mit eingerichtetes bisheriges Zugviehstallgebäude
oder
die an dem bisherigen Stallgebäude ausgeführten Bauveränderungen . 3X4 —
oder
- volll 2
2c.
1) ein aus roher Wurzel errichtetes zweites Scheunengebäude . voll —
ꝛc.
A. die in dem Fabrikgebäude sub b befindlichen Kammgarnspinnmaschinen sammt zugehörigem
gehendem und treibendem Zeuge und sonstigen Betriebsrequisiten (neue Versicherung) — 54
oder 2c.
die an den in dem Fabrikgebäude sub b versicherten Kammgarn= oder Baum= oder Schaaf-
wollen= 2c. Spinnmaschinen sammt gehendem und treibendem Zeuge und sonstigen Betriebs-
requisiten vorgekommenen Veränderungen.
2c. ꝛc.
N. den ten 18
(Das Gerichtsamt daselbst.
N. N. Gerichtsamtmann.)
(L. S.) (Der Stadtrath daselbst.
N. N. Bürgermeister.)
Anmerkung: Wird eine Versicherungsquote nicht declarirt, so wird der volle Gesammtzeitwerth einschließlich des Mauerwerks
als Versicherung angenommen. 57*