Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

( 362 ) 
B. 
Formular 
zu dem nach § 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 10ten December 1858 und §& 4 der Aus- 
führungsverordnung von demselben Tage auszustellenden Anmeldescheine. 
Anmeldeschein. 
Ort: JN. 
Catasternummer 
N. N. N. (Besitzer einer Getreide-Mahlmühle) 
hat das Grundstück im Monate . 18 . . erworben und in dessen Folge am . . . . .. die bei der Landes— 
Immobiliarbrandversicherungsanstalt versicherten Objecte und zwar: 
  
nach dem catastrirten, anderweit versichert daher Plus 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zeitwerthe mit: mit: gegen die bis— 
Einschluß Ausschluß Einschluß Ausschluf 
des Mauerwerks. Jdes Mauerwerks. summe. 
Thir. Thotr Thie. Thlr. Thlr. 
a) ein Wohngebäude mit eingebauten Ställen 4275 3025 3025 1000 
b) ein Getreidemahlmühlengebäude mit Getreide= und Mehlmagazinen 5775 3800 5775 — 2425 
c) ein Zugviehstallgebäude mit Wirthschaftsräumen 1250 900 — 475 
d) ein Scheunengebäude 1— 900 . 900 300 
e) ein Schaafstallgebäude — 1025 — 925 400 
f) ein Wagenschuppengebäude 300 250 275 — 125 
A. die Amerikanischen Mahlgänge mit gehendem und treibendem Zeuge 
sammt zugehörigen Betriebsrequisiten rc. 2c. . 3975 — 3975 1975 
Sa.300 6700 
N. den . . ten 18 16125 Thlr. 
  
  
  
  
(Das Gerichtsamt daselbst. 
N. N. Gerichtsamtmann.) 
(L. S.) (Der Stadtrath daselbst. 
N. N. Bürgermeister.) 
Anmerkung: An Stelle dieser Anmeldescheine bedarf es nach erfolgter Approbation des betreffenden Catasternachtrags, mit 
welchem die Versicherungserhöhung angezeigt wird, nur in dem Falle der Ausstellung eines anderen dergleichen 
nach dem Formulare sub E, wenn sich bei Prüfung des Nachtrags eine Verichtigung der Versicherungsfummen 
nothwendig gemacht haben sollte.
	        
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