Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

III. an extraordinären Beiträgen, besege des specielen Berzeichuisses sub J. 
  
  
( 373 ) 
Diese werden gewährt: 
  
  
        
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
esammtbetrag 
dieser durch Zurechnung durch Kürzung 
Beiträge. der Beiträge von der Einnehmer- baar. 
Staatsgebäuden. gebühren. 
Thlr. Nr# Pf. Ngr. Pf. Thlr. Ngr... „ Thlr. Ngr. Pf. — 
I * 'l 
421058322j— —H15-6 38 32 
1 « . 
« — 
Summa per se sub III. 
Wiederholung. 
Werden gewährt « 
Beitrags— durch Zurechuung 
, 253 in 
summen. der Beiträge von in Wegfall der baar. 
· von zu stellenden Einnehmer— Resten. 
Staatsgebäuden.] Beiträgen. gebühren. 
tölr. —.N- Pf.] Thlr. Ngr. Pf.hlr. Ngr. Pf.] Thlr. Ngr. Pf. Thrr. Ngr. Pf. Thlr. Ngr. Pf. 
810 523 8 13 41 3 97 9 10 11811 7— 7 25. — Summa sub I. 
23 16 5 — — 25— 6|1 18 4 10 „ „ II. 
41½0 * ?222 — — — — — 156 38 3 ———— ,, „ III. 
906 2 55 5 4 44 0 1 O6 58 Gesammtbetrag. 
Der vorbemerkte Baarbestand an 
867 Thlr. 14 Ngr. 8.f. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
zird in den im angefügten Lieferscheine (vergl. Formular sub G) angegebenen Zahlmitteln hiermit abgeführt. 
Urkundlich ist diese 
Einrechnung 
on mir dem Gerichtsamtmanne (Bürgermeister) eigenhändig unterschrieben und das Amts= (Raths-) Siegel beigedruckt 
orden. * 
(Altenberg) den 8. April 
(Dippoldiswaldkf)) 10. October 
. (L. 8.) 
Allgemeine Bemerkung: 
1859. 
N. N. 
Die Obrigkeiten in der Oberlausitz haben über die von den Oberlausitzer Ortschaften zu erhebenden 
Schuldentilgungsbeiträge eine besondere Einrechnung anzufertigen und sich hierzu ebenfalls dieses 
Formulars zu bedienen.
	        
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