Gesch-und Verordnungsblalt
für das Königreich Sachsen,
Ates Stück vom Jahre 1858.
15) Bekanntmachung,
den revidirten Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereinsvertrag betreffend;
vom isten März 1858.
Nechvem bei der im Monate November vorigen Jahres stattgefundenen Conferenz des Deutsch-
Oesterreichischen Telegraphenvereins ein revidirter Vertrag abgeschlossen worden ist und
Se. Majestät der König denselben ratificirt haben, so wird der gedachte Vertrag sammt dem dazu
gehörigen Telegraphenbetriebsreglement, welches mit den beigefügten zusätzlichen Bestimmungen
auch auf den inneren Telegraphenverkehr Anwendung findet und vom lsten April laufenden
Jahres an in Kreft tritt, in den Anlagen O und J bekannt gemacht.
Dresden, am 1sten März 1858.
Finanz-Ministerium.
Behr.
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Revidirter
Deutsch-Oesterreichischer Telegraphenvereinsvertrag.
Um die gegenwärtig in dem Hauptvertrage über die Bildung eines Deutsch-Oesterreichischen
Telegraphenvereins vom 25sten Juli 1850 und den bezüglichen Nachtragsverträgen vom
1 4ten October 1851, 2 3sten September 1853 und 29sten Mai 1855 enthaltenen Be-
stimmungen zu revidiren, zu vervollständigen und in Einen Vertrag zusammen zu fassen, haben
die nachbenannten, in der Reihenfolge des Art. IV. der Deutschen Bundesacte vom Sten Juni
1815 aufgeführten Hohen Regierungen der Deutschen Bundesstaaten:
1855. 6
Opelt.