Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(72) 
der Centner um 6— 8 Loth. das 5 Pfund-Stück um 21—3 Loth. 
der Centner . 5—61 das 3 - 2—24— 
der Centner -4—50 das 2 — . 1—2 
das 20 Pfund-Stück .37—41 das 1 " 1—1 
das 10 OD 3—4 
  
Kleinere Gewichte können in Cylinder= oder Scheibenform mit Knöpfen gefertigt werden. 
Die kleinsten Gewichte müssen die Form von Platten mit einer aufgebogenen Ecke oder 
dergleichen Rande haben. 
Den Proportionalgewichten für Brückenwaagen ist die Form von Scheiben mit Knöpfen 
zu geben. 
Nur die sogenannten Einsatzgewichte sind von obiger Vorschrift ausgenommen. Ihre Ge- 
sammtgröße darf aber nur 1 Pfund oder 1 Pfund betragen. 
Dieselben bestehen aus in einander gesetzten Schaalen von Messing, Bronze oder Neusilber, 
deren äußerste als Gehäuse dient und mit einem Deckel versehen ist. Das Gesammtgewicht 
Pfund oder 1 Pfund) ist auf dem Deckel anzugeben; alle einzelnen Einsätze tragen die 
Angabe ihrer Größe nach § 33 auf dem Boden. 
Das kleinste Stück muß massiv sein. 
Die ganzen Pfund-Einsatzgewichte müssen enthalten: 
zwei Stück zu 10 Loth, 
ein 5= 
ein . 2 
zwie 1 
ein 5 Quent, 
zwei 2 doer ein Stück zu 2 Quent, 
en zuwei Stück zu 1 Quent, zwei Stück zu 5 Cent. 
Ein Einsatzgewicht zu einem halben Pfunde enthält: 
zwei Stück zu 5 Loth, 
ein 22 
zwmei 
ein 5 Quent, 
zwei 2 dder ein Stück zu 2 Ouent, 
ein 1 zeei Stück zu 1 Quent, zwei Stück zu 5 Cent. 
37. Die Prüfung der Gewichte erfolgt dadurch, daß man auf die eine Waagschaale 
der der Größe nach entsprechenden Waage des Aichamtes das entsprechende Normalgewichtsstück 
bringt, durch Auflegen von Gewichten auf die andere Waagschaale das Gleichgewicht herstellt 
und dann das Normalgewicht mit dem zu prüfenden Gewichte vertauscht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.