(143)
— NNEK L..
Posi-
tion.
–
— — —
Gegenstand der Tare.
––5- — — —
Betrag
oder sonstige
Festsetzung
der Gebühren.
—
Vergl. Post-
ordnung.
— ——
b) im Landbestellkreise einer Postanstalt
aa) für die mit den Posten weiterher gekom-
menen Briefe 2c.
1) für einen gewöhnlichen Brief (einschließ-
lich der Postvorschußbriefe) bis 8 ketb
incl.
2) für einen reconbmandirten Brief,
für einen Brief mit Baareinzahlung,
für einen Brief mit einem Insinuetions=
decumente,
für eine Geld= und Werthsendung bis.
mit 300 Thlr. declarirtemn Werthe oder
1 Pfund Gewicht,
für ein Packet ohne Werthsangabe bis
mit 1 Pfund Gewicht,
für einen Adreßbrief oder Adreßschein zu
den von der Bestellung durch die Post-
anstalt ausgeschlossenen Packet= und bez.
Werthsendungen,
ohne Unterschied des Bestimmungsorks,
für eine jede einzelne der ad 2 gedachten
Sendungen, einschließlich der Quittungs-
gebühr, jedoch mit Ausschluß ver beson-
––
deren Insinnationsgebühr für einen Brief
mit einem Insinnationsdocumente
3) für eine über 1 Pfund bis mit 5 Pfünd
schwere Geld= und Werthsendung bis
mit 300 Thlr. declarirtem Werthe,
sowie für
eihte Packetseldung ohne Werkhsangabe
von über 1 bis mit 5 Pfund Gewicht
einschließlich der Quittungsgebühr
1 Ngr.
8 Pf.
1 Ngr. 3 Pf.