Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
(143) 
— NNEK L.. 
  
Posi- 
tion. 
– 
  
  
  
— — — 
Gegenstand der Tare. 
––5- — — — 
Betrag 
oder sonstige 
Festsetzung 
der Gebühren. 
  
— 
Vergl. Post- 
ordnung. 
— —— 
  
  
b) im Landbestellkreise einer Postanstalt 
aa) für die mit den Posten weiterher gekom- 
menen Briefe 2c. 
1) für einen gewöhnlichen Brief (einschließ- 
lich der Postvorschußbriefe) bis 8 ketb 
incl. 
2) für einen reconbmandirten Brief, 
für einen Brief mit Baareinzahlung, 
für einen Brief mit einem Insinuetions= 
decumente, 
für eine Geld= und Werthsendung bis. 
mit 300 Thlr. declarirtemn Werthe oder 
1 Pfund Gewicht, 
für ein Packet ohne Werthsangabe bis 
mit 1 Pfund Gewicht, 
für einen Adreßbrief oder Adreßschein zu 
den von der Bestellung durch die Post- 
anstalt ausgeschlossenen Packet= und bez. 
Werthsendungen, 
ohne Unterschied des Bestimmungsorks, 
für eine jede einzelne der ad 2 gedachten 
Sendungen, einschließlich der Quittungs- 
gebühr, jedoch mit Ausschluß ver beson- 
–– 
deren Insinnationsgebühr für einen Brief 
mit einem Insinnationsdocumente 
3) für eine über 1 Pfund bis mit 5 Pfünd 
schwere Geld= und Werthsendung bis 
mit 300 Thlr. declarirtem Werthe, 
sowie für 
eihte Packetseldung ohne Werkhsangabe 
von über 1 bis mit 5 Pfund Gewicht 
einschließlich der Quittungsgebühr 
1 Ngr. 
8 Pf. 
  
  
1 Ngr. 3 Pf.
	        
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