Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1909. (50)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  6.—9.)  5

6.  Januar.  (Berlin.)  Am  Schluß  der  Tagung  der  Internationalen
  kriminalistischen  Vereinigung  wird  folgende  Resolution
widerspruchslos  angenommen:

Die  deutsche  Landesgruppe  der  Internationalen  kriminalistischen
Vereinigung  hält  an  ihrer  Auffassung  fest,  daß  für  die  Verbesserung  unserer
Strafjustiz  eine  durchgreifende  Reform  des  Strafprozesses  erforderlich
  ist,  die  im  Zusammenhang  mit  einer  Reform  des  Strafrechts
vorgenommen  werden  müßte.  Sie  kann  daher  den  jetzt  vorgelegten  Entwurf
  nur  als  ersten  Schritt  für  die  notwendige  große  Reform  von  Strafrecht,
  Strafprozeß  und  Strafvollzug  betrachten  und  erachtet  auch  hierfür
folgende  Aenderungen  des  Entwurfes  für  notwendig:  1.  Bei  der  im  Gesetzentwurf
  vorgesehenen  Regelung  der  Berufung  müssen  auch  in  der  Berufungsinstanz
  Laien  zugezogen  werden,  dabei  ist  die  Möglichkeit  ins  Auge
zu  fassen,  für  das  erstinstanzliche  Verfahren  mit  zwei  Gerichten,  einem
höhern  und  einem  untern  Gericht,  ohne  eine  Mittelstufe  auszukommen.
2.  Völlige  Selbständigkeit  der  von  allen  inquisitorischen  Elementen  zu  befreienden
  Hauptverhandlung.  Beibehaltung  des  Grundsatzes  des  jetzigen
§  244  Abs.  1  Str  PrO.  (uneingeschränkte  Beweisaufnahme).  3.  Gegen  die
Verhängung  der  Untersuchungshaft  hat  auf  Antrag  mündliche  Verhandlung
stattzufinden.  Jedem  wegen  Verbrechens  oder  Vergehens  Verhafteten  ist
auf  Antrag  ein  Verteidiger  zu  bestellen.  4.  Durchbrechungen  des  Legalitätsprinzips
  sind  nur  unter  weitergehenden  Kautelen,  als  sie  der  Entwurf  aufstellt,
  zulässig.  Ferner  wird  der  dringende  Wunsch  ausgesprochen,  daß  die
Behandlung  jugendlicher  Uebeltäter  in  formeller  und  materieller  Beziehung
  durch  ein  Spezialgesetz  geregelt  werden  möge.

8.  Januar.  Eine  Erklärung  im  „Reichsanzeiger“  besagt,  die
Besprechung  des  Kaisers  mit  den  kommandierenden  Generalen  habe
sich  nur  auf  rein  militärische  Fragen  erstreckt  und  sei  nicht  für
die  Oeffentlichkeit  bestimmt  gewesen.  Die  in  dem  viel  erörterten
Artikel  enthaltenen  politischen  Gedanken  seien  in  den  Ausführungen
des  obersten  Kriegsherrn  nicht  in  Betracht  gekommen.

9.  Januar.  (Württemberg.)  Die  Regierung  hat  mit  dem
Etat  für  1909  und  1910  den  Landständen  zwei  Steuergesetzentwürfe

vorgelegt.

Der  eine  Entwurf  sieht  die  Erhöhung  der  Einkommensteuer  um
12  Prozent  vor,  während  der  andere  die  Gültigkeit  der  bestehenden  Grund-,
Gebäude-  und  Gewerbesteuer  vom  Jahr  1910  auf  1913  verlängert.  Der
Staatsbedarf  wird  für  1909  auf  97  und  für  1910  auf  99  Millionen  Mark
berechnet.  Da  der  Reinertrag  der  Staatseisenbahnen  im  Jahre  hinter  der
Schätzung  zurückblieb,  so  muß  der  ganze  Rest  des  Eisenbahnreservefonds
(2,6  Millionen  Mark)  in  Anspruch  genommen  werden.

9.  Januar.  (Hamburg.)  Der  Senat  ließ  der  Bürgerschaft
den  Staatsvertrag  mit  Preußen  über  die  Verbesserung  des
Elbfahrwassers,  die  Schaffung  eines  Seeweges  nach  Harburg  und
über  gegenseitige  Gebietsabtretungen  zugehen.

Die  Kosten  der  Ausführung  betragen  für  Hamburg  36772000  Mark,
wovon  Preußen  2200000  Mark  vergütet.  Dazu  kommen  1130000  Mark
Abfindungen.  Die  Beträge  sollen  durch  eine  Anleihe  beschafft  werden.