Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1859. (25)

  
Gesch-und Verordnungsb lult 
für das Königreich Sachsen. 
Ates Stück vom Jahre 1859. 
  
  
MÆ 29) Derret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Loschwitz; 
vom 7ten April 1859. 
Das Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des Vorschußvereins zu Loschwitz, welcher zu dem Zwecke zusammengetreten ist, durch 
gemeinschaftlichen Credit seinen Mitgliedern die erforderlichen Geldmittel zu verschaffen, die 
gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgestellt worden. 
Dresden, den Tten April 1859. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. Demuth. 
  
30) Verordnung, 
die Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee betreffend; 
vom 16ten April 1859. 
Weg, Johann, von GOTxE# Gnaden König von Sachsen 
20. 1. 2c. 
verordnen auf Grund § 88 der Verfassungsurkunde, wie folgt: 
1. 
Sobald die Nothwendigkeit eintritt, das Königlich Sächsische Bundescontingent in Kriegs- 
bereitschaft zu setzen, sind die zu Ausrüstung des Contingents erforderlichen Pferde für die 
Reiterei, die Artillerie und den Train, dafern der dießfallsige Bedarf durch freien Ankauf nicht 
gedeckt werden kann und die Dringlichkeit der Lage es erheischt, von denjenigen Staats- 
angehörigen, welche dergleichen besitzen, auszuheben. 
1859. 9
	        
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