Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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wieder vor Augen zu stellen, haben die Lehrer regelmäßig und nach kürzeren Pausen Repeti— 
tionen über den mitgetheilten Unterrichtsstoff vorzunehmen. Namenttlich sollen, dafern sich 
nicht aus dem inneren Zusammenhange des Vorgetragenen andere Zeitpunkte dafür ergeben, 
die letzten Lectionen in jedem Monate von den Lehrern zur Repetition verwendet werden. 
Schulprüf— &53. Zwei Mal im Jahre ist eine Prüfung aller Classen zu veranstalten, vor Michaelis 
ungen. und vor Ostern. Die Prüfung zu Michaelis ist nicht öffentlich und findet innerhalb der 
Anstalt nur zu dem Zwecke Statt, die Schüler zum Fleiße anzuspornen und nach dem Er— 
gebnisse des Examens die Versetzungen innerhalb der Classen vornehmen zu können. Die 
Prüfung zu Ostern dagegen wird zugleich dazu veranstaltet, um auch ein öffentliches Zeugniß 
von dem Zustande der Anstalt durch dieselbe abzulegen. Sie ist daher ganz an das Ende des 
Jahrescurses zu verlegen und es ist öffentlich dazu einzuladen. 
Prüfungs-= 54. Die Prüfung sowohl zu Michaelis als zu Ostern zerfällt in eine schriftliche und 
modus. mündliche. Doch soll die mündliche Prüfung zu Michaelis in der Hauptsache nur eine Ge- 
neralrepetition des halbjährigen Pensums der Classe sein. Sie ist daher in Gegenwart und 
nach Anordnung des Directors unter Leitung des Classenvorstehers und mindestens unter 
Theilnahme der sonst in der Classe beschäftigten Lehrer vorzunehmen und hat sich für die ganze 
Anstalt in keinem Falle auf mehr als höchstens eine Woche auszudehnen, während zu Ostern die 
Classen nach einander in der Prüfung vorzuführen sind, es aber nicht nöthig ist und kaum aus- 
führbar sein würde, die Prüfung auf alle Gegenstände des Lectionsplans zu erstrecken. Die 
schriftliche Prüfung begreift aber sowohl zu Michaelis als zu Ostern in sich folgende Arbeiten: 
Die Schüler der I. Classe liefern 
1) eine freie deutsche, 
2) eine freie französische Arbeit, 
wozu das Thema 14 Tage zuvor ihnen auszuhändigen ist, ferner 
3) eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Englische, 
4) und aus dem Deutschen in das Lateinische und lösen eine 
50 geometrische, 
6) arithmetische und 
7) physikalische Aufgabe. 
Die fünf letzten Arbeiten sind unter Aufsicht eines Lehrers zu fertigen und es wird den 
Schülern dazu eine Zeit von drei Stunden gegeben. 
Die Schüler der II. Classe liefern 
1) eine freie deutsche Arbeit, 
zu welcher denselben 8 Tage zuvor das Thema auszuhändigen ist, und fertigen unter Claufur 
2) eine Uebersetzung aus dem Deutschen in's Französische, 
3) aus dem Deutschen in's Englische,
	        
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