Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Vertheilung 
des Lehrstoffes. 
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als Grundlage des grammatikalen Wissens und Verständnisses namentlich auch für die Er- 
lernung anderer Sprachen, sowie als Sprachdenklehre für die Einsicht in die allgemeinen 
Sprach= und Denkgesetze benutzt zu werden, weil der empirisch geläufige Gebrauch seiner 
Muttersprache den Schüler der Nothwendigkeit einer scharfen Auffassung der Sprachregeln 
und des steten Zurückgehens auf dieselben beim Schreiben und Sprechen überhebt. Es wird 
daher die Betreibung der deutschen Grammatik zwar keineswegs bei Seite zu setzen, aber in 
die Schranken des wirklichen Bedürfnisses zurückzuführen sein, so daß der grammatikalisch- 
und orthographisch -richtige Gebrauch der Muttersprache dafür den Maaßstab giebt; dagegen 
wird auf allen Unterrichtsstufen das productive Sprachbilden, das Sprechen und Schreiben 
in den Vordergrund zu treten haben, neben fortwährendem Vorhalten von mustergültigen 
Sprachgebilden, welches in den höheren Classen in eine zusammenhängende Lectüre classischer 
Sprachschöpfungen und in einen zusammenfassenden Ueberblick über die classische Literatur 
überzugehen hat. Endlich aber wird die Kenntniß und der richtige Gebrauch der Mutter- 
sprache in jeder Classe und bei jeder Lection durch richtigen und gewählten Ausdruck Seiten 
der Lehrer, sowie durch strenges Halten darauf, daß auch die Schüler schriftlich wie mündlich 
ihrer Muttersprache sich richtig, gewählt und fließend bedienen, zu fördern sein. 
66. Unter Beachtung der eben gegebenen Gesichtspunkte ist der Unterrichtsstoff auf 
die einzelnen Classen in folgender Weise zu vertheilen: 
Cl. VI wöchentlich 4 Stunden. 
Die Lesefertigkeit ist zu üben. Die Lesestücke werden von den Schülern zu Hause 
genau durchgegangen, worauf sie in der Lection von Einzelnen oder von Mehreren zugleich 
vorgelesen, von dem Lehrer erläutert und mit den Schülern hauptsächlich in sprachlicher Rück- 
sicht durchgenommen werden. 
Die Orthographie ist durch Anhalten zu richtiger Aussprache und zur Aufmerksamkeit 
beim Lesen, durch Schreibenlassen und Dictiren, sowie durch Mittheilung der nöthigsten 
Regeln einzuüben. 
Grammatik. Interpunction. Die Wortarten und die Lehre von der Declination 
und Conjugation und den Fällen, welche die Präposition regieren, ist mit möglichster Be- 
rücksichtigung des Latein und mit Festhaltung der gleichen Terminologie bei der Lectüre 
und den schriftlichen Arbeiten einzuüben, ingleichen die Lehre vom einfachen Satze und einige 
wichtige Conjunctionen, besonders um daran zugleich die Hauptregeln von der Interpunction 
einzuüben. 
Der mündliche Ausdruck wird durch Recitation vorher durchgegangener und sorg- 
fältig memorirter kleiner Gedichte und kurzer prosaischer Abschnitte aus dem Lesebuche, sowie 
durch Wiedererzählen des Gelesenen geübt. 
Schriftliche Uebungen: wöchentlich eine. Uebungen mit Anwendung des ertheilten
	        
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