(121)
setzen aus dem Deutschen in das Lateinische aufgegeben und nach der Correctur durchgegangen
und damit
in Cl. Il und l, welche, wenn sie nicht zu stark sind, bei diesem Unterrichte combinirt
werden können, in stetem Fortschreiten vom Leichteren zum Schwereren fortgefahren und bei
der Lectüre zu den Schriftstellern selbst übergegangen wird.
1. Als Lehrziel, welches Ende des Lehrcurses der Oberclasse erreicht sein muß, hat
zu gelten Kenntniß der Formenlehre und der Hauptregeln der Sontax, so daß der
Schüler mit Hülfe des Lexicons ein nicht zu schweres deutsches Pensum ohne grobe Fehler
in das Lateinische übertragen kann, und die Fähigkeit, einen Abschnitt aus Cäsar oder
Cicero wenn derselbe nicht zu schwierig ist, ohne Lexicon, einen schwierigeren mit Hülfe des
Lexicons richtig zu übersetzen.
& 72. Die französische Sprache tritt in der V. Classe mit wöchentlich 6 Stunden als
Lehrgegenstand ein und wird in der IV. Elasse in wöchentlich 7 Stunden, durch alle hoheren
Classen aber in wöchentlich 4 Stunden fortgesetzt. Bei ihrer Erlernung ist sogleich von vorn
herein auf eine richtige und feine Aussprache ein Werth zu legen und es ist daher schon der
erste Unterricht darin womöglich nicht Lehrern zu übertragen, welche, wenn auch sonst in voller
Kenntniß dieser Sprache, doch keine Gelegenheit gehabt haben, sich selbst eine gute Aussprache
anzueignen. Uebrigens ist die französische Sprache auf dem Wege gründlicher grammatikali-
scher Ausbildung zu erlernen, dabei jedoch frühzeitig auf Sprechfertigkeit hinzuarbeiten.
Cl. V 6 Stunden.
8 73. Leseübungen und Regeln der Aussprache und Orthographie, die Formlehre bis
mit verbe régulier. Auswendiglernen einer Auswahl häufig gebrauchter Worter, sowie von
leichten Redensarten, mit Zugrundelegung einer Elementargrammatik oder eines grammatischen
Uebungsbuchs.
Cl. IV 7 Stunden.
Formlehre vollständig. Lectüre nach einer guten Chrestomathie. Memoriren von größeren
und kleineren Abschnitten, besonders um die Schüler mit der Umgangssprache bekannt zu ma-
chen. Mündliche und schriftliche grammatische Uebungen.
Cl. III 4 Stunden.
Einübung der Syntax durch schriftliche und mündliche Uebersetzungen in das Französische.
Uebungen in Lectüre und daran sich anschließende Uebung im Sprechen. Memoriren von
Gedichten und prosaischen Lesestücken.
Cl. II 4 Stunden.
Grammatik, Synonymik und Gallicismen, eingeübt an mündlichen und schriftlichen Ueber-
seungen. Uebungen im Gebrauche der französischen Sprache, verbunden mit der Lectüre.
Cl. I. Mündliche und schriftliche Uebersetzung, Lectüre, besonders von guter Prosa. Der
1660. 20
Lehrziel.
Französische
Sprache.
Vertbeilung
des Lehrstoffes