Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Lehrziel. 
Englische 
Sprache. 
Vertheilung 
des Unterrichts- 
stoffes. 
( 122) 
Unterricht geschieht durchaus in französischer Sprache. Die Lectüre in dieser und der vorher- 
gehenden Classe ist mit einer Uebersicht über die Hauptepochen der französischen Literatur zu 
verbinden. 
74. Das Lehrziel, welches während des ganzen fünfjährigen Curses in dieser Sprache 
fest im Auge zu behalten ist und am Schlusse des Unterrichts in der ersten Classe erreicht sein 
muß, besteht darin, daß der Schüler jedes ihm vorgelegte schwerere prosaische und leichtere 
poetische Schriftstück mit Leichtigkeit und richtig ohne Hülfe des Lexicons zu übersetzen wisse, 
daß er einen zusammenhängenden französischen Vortrag verstehe und auf die an ihn gerichteten 
Fragen in französischer Sprache mit einiger Geläufigkeit antworten könne, daß er ein nicht zu 
schwieriges deutsches Extemporale sofort französisch nachzuschreiben und über ein geeignetes 
Thema einen freien Aufsatz in französischer Sprache grammatikalisch richtig und nicht ohne 
Bekanntschaft mit dem Geiste und den Eigenthümlichkeiten der französischen Sprache abzufassen 
im Stande sei. 
75. Der Unterricht in der englischen Sprache beginnt in der III. Classe in wöchentlich 
4 Stunden und wird in der II. und I. wöchentlich in 3 Stunden fortgesetzt. Für die Behand- 
lung des Gegenstandes aber gelten in der Hauptsache dieselben Grundsätze, welche 6 72 in 
Betreff des Unterrichts in der französischen Sprache entwickelt worden sind. 
& 76. In C( I. III Regeln der Aussprache und deren Einübung durch Lesestücke. Form- 
lehre und Lectüre. Gedichte und kürzere prosaische Abschnitte werden memorirt und durch Wie- 
derholung des Gelesenen und Abfragung memorirter Gespräche 2c. wird ein Anfang im Spre- 
mchen gemacht. 
Lehrziel. 
Geographie. 
Cl. II 3 Stunden. Vollständige Behandlung der Syntax. Schriftliche Uebungen. Ueber- 
setzungen aus einem Hülfsbuche verbunden mit Sprechübungen. 
Cl. 1 3 Stunden. Schriftliche und mündliche Uebersetzungen. Lectüre. Erklärung in 
englischer Sprache verbunden mit Sprechübungen. 
#&# 77, Am Ende des Lehrcurses muß Festigkeit und Sicherheit in der Aussprache, so- 
wie die Fähigkeit, jedes prosaische Stück, dessen Verständniß nicht durch den behandelten Gegen- 
stand erschwert ist, ohne vorherige Präparation geläufig zu übersetzen und ein zusammenhän- 
gendes Pensum aus dem Deutschen in's Englische ohne grobe grammatikalische und orthogra- 
phische Verstöße zu übertragen, endlich auch einige Fertigkeit im mündlichen Ausdrucke erreichtssein. 
& 78. Der geographische Unterricht hat die Aufgabe, den Schüler nach und nach in 
topischer, physikalischer, politischer und ethnographischer Beziehung auf der ganzen Erdoberfläche 
zu orientiren. Er ist in wöchentlich 2 Stunden durch alle Classen der Realschule zu ertheilen 
und wird, wie es in der Natur des Gegenstandes gegeben ist, in gehörige Beziehung zu dem 
geschichtlichen und naturgeschichtlichen Unterrichte zu setzen sein.
	        
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