Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

Lehrziel. 
Naturwissen- 
schaften. 
Specielle Ver— 
theilung des 
Lehrstoffes. 
Naturbe- 
schreibung. 
( 124 ) 
Cl. IV. 
In gleicher Weise neuere Geschichte mit besonderer Hervorhebung der sächsischen. 
Der geschichtliche Unterricht in 
Cl. III, 
Cl. II und 
Cl. I 
hat parallel mit dem geschichtlichen Unterrichte in den drei unteren Classen zu gehen, nunmehr 
aber mit zusammenhängender Mittheilung und tieferer Auffassung des geschichtlichen Stoffes. 
. Als Lehrziel ist in formeller Hinsicht ein an der historischen Betrachtung entwickeltes 
und gefördertes Urtheil, in materieller Hinsicht Kenntniß der Hauptbegebenheiten der allgemei- 
nen Geschichte und eine specielle Kenntniß der Geschichte Deutschlands und Sachsens anzusehen. 
#.Einen wichtigen Bestandtheil der allgemeinen Bildung, wie sie die Realschule im 
Verhältnisse zu dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaften und der Cultur anbahnen soll, 
macht die Bekanntschaft mit den Naturwissenschaften aus. Der Unterricht in ihnen zerfällt in 
Naturbeschreibung (Botanik, Zoologie, Mineralogie und Anfänge der Geognosie) und 
Naturlehre (Physik und Chemie) und vertheilt sich im Allgemeinen so auf die 6 Classen 
der Realschule, daß die Naturbeschreibung durch alle Classen hindurch ihre Stelle findet, wäh- 
rend in den drei oberen Classen die Naturlehre hinzutritt. 
Die Naturlehre wird am Zweckmäßigsten so behandelt werden, daß sie in Cl. III mit einer 
physikalischen und chemischen Propädeutik beginnt, in Cl. II sich mit wöchentlich 3 Stunden 
auf Physik, mit 2 auf Chemie, in Cl. I mit wöchentlich 2 Stunden auf Physik und 3 Stun- 
den auf Chemie in der Art erstreckt, daß der physikalische Unterricht in Cl. II den Character 
der Experimentalphysik habe, in Cl. I dagegen die Theile der Physik behandelt, welche dazu 
geeignet sind, mit mathematischer Begründung repetirt und ausgeführt zu werden, während in 
der Chemie in CI. II der anorganische Theil und in CI. I nach Beendigung desselben eine 
Uebersicht der Zusammensetzung der hauptsächlichsten organischen Körper vorzutragen ist. Che- 
misch-practische Arbeiten endlich sind in Zukunft auf Realschulen ganz in Wegfall zu bringen 
und den Fachanstalten vorzubehalten. 
Cl. VI 2 Stunden. 
685. Im Sommerhalbjahre: Botanik: Kenntniß einzelner Pflanzen. Betrachtung und 
Beschreibung der einzelnen Pflanzentheile an vorgelegten Exemplaren. Eintheilung der analy- 
sirten Pflanzen nach gemeinschaftlichen Merkmalen in natürliche Gruppen. 
Im Winterhalbjahre: Zoologie: Beschreibung einzelner Thiere. 
Cl. V.2 Stunden. 
Im Sommerhalbjahre: Botanik: Ausführlichere Beschreibung der sichtbaren Pflanzenorgane. 
Im Winterhalbjahre: Zoologie: Fortsetzung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.