Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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Hierüber ist gegenwärtiges 
Decret 
ertheilt, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bedruckt worden. 
Dresden, den 21 sten November 1860. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Nachtrag 
zu den Statuten für die Sparcasse zu Meißen. 
Die Sparcasse ist von der gesetzlichen Verbindlichkeit befreit, die bei ihr verpfändeten 
Werthspapiere, im Falle zu des Pfandschuldners Vermögen Concurs eröffnet wird, zur Con- 
cursmasse abzuliefern, vielmehr kann dieselbe unter allen Umständen mit der Versteigerung des 
Pfandes oder dessen Veräußerung nach dem Courswerthe verfahren, und hat nur, wenn nach 
Deckung der Ansprüche der Anstalt ein Ueberschuß sich ergiebt, diesen zur Concursmasse aus- 
zuantworten. 
Meißen, den 6ten October 1860. 
Der Rath der Stadt. Meißen. 
Carl Richard Hirschberg, 
Bürgermeister. 
Die Stadtverordneten: 
Dr. Carl Loth, Vorsteher. 
Otto Fischer. 
Louis Mosche. 
G. Ziesler. 
80) Gesetz, 
die Abänderung einer Bestimmung des Gesetzes vom 5ten Mai 1851 betreffend; 
vom 27 sten November 1860. 
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen, § 6 des Gesetzes vom 5ten Mai 
1851, eine Ergänzung und theilweise Abänderung der §§ 89, 96, 98, 102, 103, 104
	        
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