Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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zu Hohendorf, Wildenhain, Namsdorf, Ruppersdorf, Oellschütz und Käferhain in den Gerichts- 
amtsbezirken Borna und Pegau zu vertretenden Sparcasse in Hohendorf für den Bezirk des 
dasigen Armenvereins und die Umgegend genehmigt und den für diese Anstalt entworfenen 
Statuten unter Bewilligung der in 9§ 22, 26, 28 und 38 enthaltenen Rechtsvergünstigun- 
gen die erforderliche Bestätigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß den Bestimmungen die- 
ser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
« Bestätigungsdecret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll— 
zogen worden. 
Dresden, den 28sten December 1859. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Dr. Johann Heinrich August von Behr. 
  
  
# 7) Verordnung, 
die Advitionalconvention vom 28sten October 1859 zu dem Handels= und Schiff- 
fahrtsvertrage vom 23sten Juni 1845 zwischen den Staaten des deutschen Zoll- 
vereins einer Seits und Sardinien anderer Seits betreffend; 
vom 23sten Januar 1860. 
W9, Johann, von GOT Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Von den Staaten des deutschen Zollvereins ist mit dem Königreiche Sardinien unter dem 
2 Ssten October vorigen Jahres eine weitere Additionalconvention zu dem Handels= und Schiff- 
fahrtsvertrage vom 2 3sten Juni 1845 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1845, 
15tes Stück, Nr. 70, Seite 2 46 fg.) abgeschlossen worden, die Wir in der Beilage unter 3 
zur öffentlichen Kenntniß bringen. 
Urkundlich ist die gegenwärtige Verordnung von Uns eigenhändig unterzeichnet und mit 
Unserem Königlichen Siegel bedruckt worden. 
Geschehen zu Dresden, am 23sten Januar 1860. 
Johann. 
Richard Freiherr von Friesen. 
 
	        
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