Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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#9. Die zu beiden erforderlichen Druckbogen werden den Gerichten auf Verlangen von 
der Justizministerialcanzlei nach Bedarf geliefert werden. 
Dresden, am 25fsten Februar 1860. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. von Behr. 
  
  
  
  
Rosenberg. 
A. 
Des Gerichtsamtes N. N. Vormundschaftsbuch 
auf das Jahr 
Vor= und Zuname, Ursache „ fursorge 
m— Ohn Angabe des für di 
Wohnort, Stand und Alter,der Bevormundung und h gefähre ngabe des für die Person des 
—m- v Vermögens. Bevormundeten 
v des Bevormundeten. Actenbezeichnung. erforderlich. 
1. Adam, Christ. Friedrich, Unmündigkeit. Kann sich auf Nicht mehr. 
aus Toppstädt, Mühl= Vergl. Adam'sche Nach 1015000 Thlr. 
bursche, 19 Jahr alt. laßacten unter 2c. belaufen. 
(Fascikel.) 
  
  
  
 
	        
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