Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

B. 
Tabelle über die 
Nr. 
Acten unter 2c. 
1 des Vorm.-Buchs 
  
Vor= und Zuname, 
Wohnort, Stand und 
Geburistag des Be- 
vormundeten; — Ur- 
sache der Bevor- 
Vor= und Zuname, 
Wohnort, Stand, Tag der 
Bestätigung und Cautions-= 
leistung des Vormundes. 
Summarische Angabe des Vermögens. 
Bis zu welchem Zeit- 
punkte die Rechnung 
  
  
  
mundung- 
Adam, Christ.]tJohann Karl Berger8,000 Thlr. — — Kauf= (oder 
Friedr. aus Topp= aus Toppstädt, Bauerguts- Tax-) Werth 
städt, Mühlbursche, besitzer, bestätigt am 2ten der väterlichen 
geb. den lsten De-Juni!8446gegen 800 Thlr. Mühle und 
cember 1840. Caution nach & 44 des Grundstücke, 
Unmündig. Gesetzes vom 4ten Juni 220 — — Texe des Mo- 
1829. billars, 
4,80 — — Außenstände, 
147 3 gr. 5 pf. Baarschaft, 
13,147 Thlr. 8 gr. 5 pf. Sa. wovon 
  
Nach des vorigen Vor- 
mundes Ableben: Ludwig 
Erler aus Toppstädt, Bau- 
ergutsbesitzer, bestätigt am 
Gten Januar 1861 gegen 
gleiche Caution. 
50 
8,000 Thlr. 
200 
4,900 
350 
r 
* 
eisernes Capi— 
tal auf 
Mühle ab— 
gehen. 
die 
Immobiliar-Werth] wie 
Mobiliar-Taxe (vorher. 
Außenstände, 
Baarschaft, 
  
  
13,450 Thlr. 
50 
3,500 
Sa. wovon 
eisernes Capital abgehen. 
Dagegen werden 
ungefähr an mütterlichem 
Erbe hinzutreten. 
  
— 
abgelegt. justificirt. 
18 00. 
bis Mi= bis eben- 
chaelis. dahin. 
1861. 
bis Mi= bis eben- 
chaelis. dahin. 
  
1862. 
Nach am isten December 1861 eingetretener Mündigkeit ist diese Vormundschaftssache durch die am 6ten 
mundschaftsbuche vom Jahre
	        
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