Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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„260 Bekanntmachung, 1 
die Gerichtsbarkeit in Ansehung der auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn außer- 
halb Landes dienstlich verwendeten Sächsischen Unterthanen betreffend; 
vom 14ten April 1860. 
Nes Art. 26 der mittels Bekanntmachung vom 1 öten März 1860 zur öffentlichen Kennt- 
niß gebrachten, zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen 
Regierung abgeschlossenen Convention über die Telegraphen-, Jurisdictions-, Polizei-, Post= und 
Zollverhältnisse an der Zittau-Reichenberger Eisenbahn steht dem Königreiche Sachsen in An- 
sehung der auf den Bahnhöfen zu Grottau, Kratzau und Reichenberg, sowie auf der zwischen 
diesen Bahnhöfen und der Sächsischen Landesgrenze befindlichen Bahnstrecke dienstlich verwen- 
deten Königlich Sächsischen Unterthanen ein bestimmter Theil der Criminal= und ECivil- 
gerichtsbarkeit zu. 
Nachdem nun beschlossen worden ist, diese Gerichtsbarkeit durch das Gerichtsamt im Be- 
zirksgerichte Zittau und beziehendlich das Bezirksgericht daselbst, jedes in den verfassungs- 
mäßigen Grenzen seiner Competenz, ausüben zu lassen, so wird Solches, und daß nur gedachte 
Behörden Anweisung erhalten haben, sich dieser Gerichtsbarkeit in dem durch Art. 26 der ob- 
gedachten Convention bestimmten Umfange zu unterziehen, hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Dresden, den 1 Aten April 1860. 
Ministerium der Justiz. 
Dr. von Behr. 
Rosenberg. 
  
& 27) Bekanntmachung, 
die Zollregieeinrichtungen auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffend; 
vom 16ten April 1860. 
Auf Grund § 87 der zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oester- 
reichischen Staatsregierung über die Telegraphen-, Polizei-, Post= und zollamtlichen Verhältnisse 
auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn abgeschlossenen Convention vom 1sten März dieses 
Jahres und von §& 36 des mit diesem Staatsvertrage gleichzeitig vereinbarten Regulativos über 
die zollamtliche Behandlung des Personen= und Waarenverkehrs auf genannter Bahn, wird hier- 
mit in Betreff der auf den Bahnhöfen zu Zittau und Reichenberg errichteten Zollstellen und 
getroffenen Zollregieeinrichtungen Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 
1560. 10
	        
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