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„260 Bekanntmachung, 1
die Gerichtsbarkeit in Ansehung der auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn außer-
halb Landes dienstlich verwendeten Sächsischen Unterthanen betreffend;
vom 14ten April 1860.
Nes Art. 26 der mittels Bekanntmachung vom 1 öten März 1860 zur öffentlichen Kennt-
niß gebrachten, zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen
Regierung abgeschlossenen Convention über die Telegraphen-, Jurisdictions-, Polizei-, Post= und
Zollverhältnisse an der Zittau-Reichenberger Eisenbahn steht dem Königreiche Sachsen in An-
sehung der auf den Bahnhöfen zu Grottau, Kratzau und Reichenberg, sowie auf der zwischen
diesen Bahnhöfen und der Sächsischen Landesgrenze befindlichen Bahnstrecke dienstlich verwen-
deten Königlich Sächsischen Unterthanen ein bestimmter Theil der Criminal= und ECivil-
gerichtsbarkeit zu.
Nachdem nun beschlossen worden ist, diese Gerichtsbarkeit durch das Gerichtsamt im Be-
zirksgerichte Zittau und beziehendlich das Bezirksgericht daselbst, jedes in den verfassungs-
mäßigen Grenzen seiner Competenz, ausüben zu lassen, so wird Solches, und daß nur gedachte
Behörden Anweisung erhalten haben, sich dieser Gerichtsbarkeit in dem durch Art. 26 der ob-
gedachten Convention bestimmten Umfange zu unterziehen, hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 1 Aten April 1860.
Ministerium der Justiz.
Dr. von Behr.
Rosenberg.
& 27) Bekanntmachung,
die Zollregieeinrichtungen auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn betreffend;
vom 16ten April 1860.
Auf Grund § 87 der zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oester-
reichischen Staatsregierung über die Telegraphen-, Polizei-, Post= und zollamtlichen Verhältnisse
auf der Zittau-Reichenberger Eisenbahn abgeschlossenen Convention vom 1sten März dieses
Jahres und von §& 36 des mit diesem Staatsvertrage gleichzeitig vereinbarten Regulativos über
die zollamtliche Behandlung des Personen= und Waarenverkehrs auf genannter Bahn, wird hier-
mit in Betreff der auf den Bahnhöfen zu Zittau und Reichenberg errichteten Zollstellen und
getroffenen Zollregieeinrichtungen Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1560. 10