Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1860. (26)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 4sten Mai 1860. 
Ministerium des Innern. 
— Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
  
& 34) Verordnung, 
die Anlage einer Zweigbahn der Leipzig-Dresdner Eisenbahn von Coswig nach 
Meißen betreffend; 
vom 30sten Mai 1860. 
Zu Ausführung der Bestimmung im 8 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 1 Oten August 1837 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1837, Seite 74) wird mit Allerhöchster Ge- 
nehmigung von dem Ministerium des Innern andurch verordnet, wie folgt: 
# 1. Die Bestimmungen des Gesetzes wegen Abtretung des zu Erbauung einer von Leipzig 
nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernden Eisenbahn 
erforderlichen Grundeigenthums vom 3ten Juli 1835 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom 
Jahre 1835, Seite 371) und beziehendlich, insoweit die in 6§ 7 und 8 desselben enthalte- 
nen Bestimmungen durch das Gesetz vom 9ten September 1843, die Einführung des neuen 
Grundsteuersystems betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1843, Seite 97), 
das Gesetz vom 6ten November 1843, die Grund= und Hypothekenbücher und das Hypo- 
thekenwesen betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1843, Seite 189) und 
das Gesetz vom 30sten November 1843, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1843, Seite 2 55), Abänderungen erlitten haben, 
die einschlagenden Vorschriften dieser späteren Gesetze, sowie die zur Ausführung des zuerst- 
gedachten Gesetzes vom 3ten Juli 1835 erlassenen Verordnungen vom 3ten Juli 1835 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1835, Seite 374), vom 1 4ten März 1836 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1836, Seite 72) und vom 5ten März 18144 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1844, Seite 12.2) treten für die Anlegung einer 
Zweigbahn der Leipzig-Dresdner Eisenbahn von Coswig nach Meißen in Wirksamkeit. 
& 2. Nach Maaßgabe der im Einverständnisse der Ministerien des Innern und der 
Finanzen genehmigten Detailpläne werden von dieser Zweigbahn die Fluren von 
Coswig, 
Brockwitz,
	        
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