(4 )
Hierüber ist gegenwärtiges
Bestätigungsdecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 24 sten December 1860.
Ministerium des Innern.
S Frhr. v. Beust. Demuth.
Nachtrag zum Sparcassenregulative für die Stadt Eibenstock.
2c. E—
Zusatz § 22.
Wo in dem Regulative sammt Nachtrage eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben
ist, hat dieselbe durch Anschlag im Expeditionslocale der Sparcasse und durch das Amtsblatt
des Stadtraths, in dem § 21 gedachten Falle übrigens durch zweimaligen Abdruck in diesem
Blatte und daneben in der Leipziger Zeitung zu erfolgen.
ꝛc.
— — —— —— —
MÆ 5) Derret
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen;
vom 7ten December 1860.
Naghdem Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 11, 12,
20 und 21 der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen enthaltenen Rechtsvergünstigungen
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern die gedachte
Sparcassenordnung mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben
genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deeret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 7ten December 1860.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.