Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

(4 ) 
Hierüber ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdecret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 24 sten December 1860. 
Ministerium des Innern. 
S Frhr. v. Beust. Demuth. 
Nachtrag zum Sparcassenregulative für die Stadt Eibenstock. 
2c. E— 
Zusatz § 22. 
Wo in dem Regulative sammt Nachtrage eine öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben 
ist, hat dieselbe durch Anschlag im Expeditionslocale der Sparcasse und durch das Amtsblatt 
des Stadtraths, in dem § 21 gedachten Falle übrigens durch zweimaligen Abdruck in diesem 
Blatte und daneben in der Leipziger Zeitung zu erfolgen. 
ꝛc. 
— — —— —— — 
MÆ 5) Derret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen; 
vom 7ten December 1860. 
Naghdem Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 11, 12, 
20 und 21 der Sparcassenordnung für die Stadt Wehlen enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern die gedachte 
Sparcassenordnung mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben 
genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 7ten December 1860. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
 
	        
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