Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1861. (27)

    
Geseßz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Zies Stück vom Jahre 1861. 
  
  
& 19) Verordnung, 
eine Landtagswahl im fünften bäuerlichen Wahlbezirke betreffend; 
vom tgten Februar 1861. 
Ne sich in Folge Ablebens des zeitherigen stellvertretenden Abgeordneten des fünften 
bäuerlichen Wahlbezirks zur zweiten Ständekammer die Neuwahl eines Stellvertreters in diesem 
Bezirke nothwendig gemacht hat und 
der Amtshauptmann von Welck in Grimma 
als Regierungscommissar mit der Leitung dieser Wahl beauftragt worden ist, so wird Solches 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 19ten Februar 1861. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beusft. 
Schmiedel. 
20) Verordnung, 
das Verfahren bei Verhaftung 2c. von Eisenbahnbeamten betreffend; 
vom öten December 1860. 
D.. Ministerien des Innern und der Justiz finden, im Interesse des ungestörten Betriebs 
auf den Eisenbahnen, für nöthig, bezüglich des Verfahrens bei Verhaftung von Beamten, 
welche bei einer Staats= oder einer Privateisenbahn angestellt sind, sowie bezüglich der Einleit- 
ung von Untersuchungen gegen dieselben Folgendes zu verordnen: 
&1. Die Verhaftung eines Eisenbahn-, Betriebs= oder Aufsichtsbeamten, so lange 
solcher in Ausübung seines Dienstes begriffen ist, ist unzulässig, unbeschadet jedoch der Maaß- 
regeln zur Verhütung der Flucht. 
1861. 4
	        
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