Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

( 271) 
Auch wenn ein Rechtsanwalt an einem Tage bei einem auswärtigen 
Gerichte mehrere Angelegenheiten zu besorgen oder mehrere Clienten 
zu vertreten hat, findet nur ein einmaliger Ansatz der Reisekosten statt, 
vorbehältlich einer angemessenen Vertheilung derselben auf die verschie- 
denen Angelegenheiten und Elienten. 
16. Für die Liquidirung der Kosten 1 Ngr. bis 
  
Thlr. 
  
Dresden, den 2. Juni 1862. 
  
Letzte Absendung: am 18ten Juli 1862. 
  
  
Ngr. 
10
	        
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