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B.
Formular
zu dem Eide eines Consistorialpräsidenten oder Kreisdirectors als Vorstand der
Consistorialbehörde, der evangelischen Räthe und Secretäre des Cultusministeriums
und der Räthe und Seeretäre der Kreisdirectionen und des Consistoriums
zu Glauchau.
Ich N. N.
schwöre hiermit zu Gott 2c.
In Ansehung der Religion, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen
Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, wie solche in der heiligen Schrift enthalten, in der
ersten ungeänderten Augsburgischen Confession dargestellt und in den übrigen symbolischen
Büchern der evangelisch-lutherischen Kirche wiederholt ist, beständig ohne Falsch verbleiben,
diese Lehre, so viel an mir ist, aufrecht erhalten, und dafern ich mich bewogen finden sollte,
mich zu einer anderen Confession zu bekennen, solches ohne Anstand bei meinen Vorgesetzten
anzeigen und darauf fernere Entschließung erwarten will;
so wahr 2c.
C.
Formular
zu dem Eide der Superintendenten und der Geistlichen.
Ich N. N.
schwöre hiermit zu Gott rc.
In Ansehung der Religion, daß ich bei der in hiesigen Landen angenommenen reinen
Lehre der evangelisch-lutherischen Kirche, wie solche in der heiligen Schrift enthalten, in der
ersten ungeänderten Augsburgischen Confession dargestellt und in den übrigen symbolischen
Büchern der evangelisch-lutherischen Kirche wiederholt ist, beständig ohne Falsch verbleiben, ihr
gemäß lehren, die Aufrechthaltung dieser Lehre, soviel an mir ist, fördern, und dafern ich mich
in meinem Gewissen gedrungen fühlen sollte, von dem bei der evangelischen Kirche angenom-
menen Lehrbegriffe bei meinen Lehrvorträgen abzuweichen, oder mich zu einer anderen Confession
zu bekennen, solches ohne Anstand bei meinen Vorgesetzten anzeigen und darauf fernere Ent-
schließung erwarten will;
so wahr 2c.